Beidseitige Teil-Endoprothese der Schultergelenke: GdB von mindestens 40
06.01.2021, Autor: Frau Brigitte Albers / Lesedauer ca. 1 Min. (96 mal gelesen)
Auch bei einer Teil-Endoprothese der Schultergelenke ist ein GdB von wenigstens 40 festzustellen.
Im Rahmen der Feststellung eines Grades der Behinderung (GdB) bilden die Versorgungsmedizinischen Grundsätze (VMG) die Grundlage. So ist festgelegt, wie hoch der GdB grundsätzlich ist, wenn z. B. in den unterschiedlichen Gelenken eine Teil-Endoprothese oder eine Total-Endoprothese vorliegt. Zudem wird noch unterschieden, ob es sich bei den Prothesen um einseitige oder beidseitige Prothesen handelt.
Im Bereich der Schultergelenke wird jedoch nicht zwischen Teil-Endoprothesen und Total-Endoprothesen unterschieden. Das haben manche Behörden ignoriert. Sie haben nämlich auch dann einen Abzug vorgenommen, wenn es lediglich um eine Teil-Endoprothese ging. Der in den VMG angegebene GdB von mindestens 40 wurde in diesen Fällen gekürzt – mit der Begründung, es sei ja nur eine beidseitige Teil-Endoprothese.
In einem Klageverfahren vor dem Sozialgericht Düsseldorf hat der beauftragte Gutachter die Auffassung bestätigt, dass der Abzug bei Vorliegen einer beidseitigen Teil-Endoprothese nicht vorgenommen werden darf.
Aufgrund des Gutachtens hat die beklagte Behörde dieses Ergebnis anerkannt. Ein Urteil erfolgte daher nicht.
Im Rahmen der Feststellung eines Grades der Behinderung (GdB) bilden die Versorgungsmedizinischen Grundsätze (VMG) die Grundlage. So ist festgelegt, wie hoch der GdB grundsätzlich ist, wenn z. B. in den unterschiedlichen Gelenken eine Teil-Endoprothese oder eine Total-Endoprothese vorliegt. Zudem wird noch unterschieden, ob es sich bei den Prothesen um einseitige oder beidseitige Prothesen handelt.
Im Bereich der Schultergelenke wird jedoch nicht zwischen Teil-Endoprothesen und Total-Endoprothesen unterschieden. Das haben manche Behörden ignoriert. Sie haben nämlich auch dann einen Abzug vorgenommen, wenn es lediglich um eine Teil-Endoprothese ging. Der in den VMG angegebene GdB von mindestens 40 wurde in diesen Fällen gekürzt – mit der Begründung, es sei ja nur eine beidseitige Teil-Endoprothese.
In einem Klageverfahren vor dem Sozialgericht Düsseldorf hat der beauftragte Gutachter die Auffassung bestätigt, dass der Abzug bei Vorliegen einer beidseitigen Teil-Endoprothese nicht vorgenommen werden darf.
Aufgrund des Gutachtens hat die beklagte Behörde dieses Ergebnis anerkannt. Ein Urteil erfolgte daher nicht.
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Brigitte Albers
Kanzlei für Patienten und Senioren
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