Beratungsfehler bei der Vermittlung des CFB Schiffsfonds 166

12.02.2013, Autor: Herr Joachim Cäsar-Preller / Lesedauer ca. 2 Min. (1704 mal gelesen)
Insbesondere die Commerzbank AG bzw. deren Rechtsvorgängerin, die Dresdner Bank, hat in den vergangenen Jahren zahlreiche Anteile an dem sogenannten CFB Schiffsfonds 166 vertrieben.

Bei diesem Fondsmodell beteiligen sich die Anleger als Kommanditisten an einer Gesellschaft namens NAUTLUS MS „NEDLLOYD ADRIANA“ Schiffsbetriebsgesellschaft mbH & Co. KG und/oder an der NAUTLUS Schiffsbetriebsgesellschaft mbH & Co. MS „NEDLLOYD VALENTINA“ KG.

Rechtsanwalt Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, sind aus seiner beruflichen Praxis zahlreiche Fälle bekannt, in denen die Berater der vermittelnden Banken die Risiken und die Erfolgsaussichten dieses Investments schlichtweg falsch dargestellt haben.

Immer wieder wird Rechtsanwalt Cäsar-Preller von seinen Mandanten berichtet, dass die Bankberater die Beteiligung an diesen Schiffsfonds als absolut sicher und sogar als altersvorsorgetauglich angepriesen haben. Auch von einer garantierten jährlichen Ausschüttung von mindestens 6,5 Prozent aus der Beteiligungssumme soll vielfach die Rede gewesen. Dabei ist das Investment alles andere als sicher. Rückläufige Charterraten haben in den vergangenen Jahren für heftige Turbulenzen am Schifffondsmarkt gesorgt. Auch der CFB Schiffsfonds 166 musste daher die für 2012 zunächst angekündigten Ausschüttungen wieder einstellen. Dies hat natürlich zugleich negative Auswirkungen auf den Wert der Kommanditanteile. Eine Veräußerung auf dem Zeitmarkt wäre wohl nur mit Verlusten möglich, wie Rechtsanwalt Cäsar-Preller berichtet.

All dies sind Risiken, über die die meisten Anleger seitens ihrer Bankberater nicht aufgeklärt wurden. Doch Rechtsanwalt Cäsar-Preller gibt vielen Anlegern nun wieder Hoffnung. Die Nichtaufklärung über die genannten Risiken stellt nämlich ein Beratungsfehler der Bank dar, für den die Bank nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auf Schadenersatz haftet. Die Bank muss bei nachgewiesenen Beratungsfehlern das ursprünglich in den Fonds investierte Kapital Zug-um-Zug gegen Rücknahme der Fondsanteile an den geschädigten Anleger zurückzahlen.

Geschädigte Anleger sollten sich daher von einem auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten lassen.

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