BEV – Trübe Aussichten durch Insolvenz der Muttergesellschaft

25.02.2019, Autor: Herr Joachim Cäsar-Preller / Lesedauer ca. 2 Min. (71 mal gelesen)
Die schlechten Nachrichten für die Kunden des insolventen Stromanbieters BEV gehen weiter: Nun hat auch der Muttergesellschaft Genie Holding AG mit Sitz in der Schweiz Insolvenz beantragt.

Das Insolvenzverfahren wurde in der Schweiz vor wenigen Tagen eröffnet.

Die Bayerische Energieversorgungsgesellschaft BEV hatte schon im Januar Insolvenz beantragt und das vorläufige Insolvenzverfahren wurde am 29. Januar am Amtsgericht München eröffnet (Az.: 1513 IN 219/19). „Die Insolvenz der Muttergesellschaft hat leider auch negative Folgen für die Forderungen der Gläubiger der BEV, denn die BEV wird ihrerseits wohl auf ihren Forderungen gegenüber ihrer Muttergesellschaft sitzenbleiben“, sagt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller aus Wiesbaden. Nach Angaben des BEV-Insolvenzverwalters hat die BEV Forderungen in Höhe von mehr als 100 Millionen Euro gegenüber ihrer eigenen Muttergesellschaft.

Dieses Geld wird nach der Insolvenz der Genie Holding AG nun voraussichtlich nicht in die Insolvenzmasse der BEV einfließen. Rund 250.000 Kunden des Billigstromanbieters haben noch offene Forderungen  in Höbe von ca. 80 Millionen Euro aus Guthaben oder nicht eingelösten Bonuszahlungen gegen die BEV. Die Hoffnung, dass ihre Forderungen im Insolvenzverfahren befriedigt werden können, haben sich nach der aktuellen Entwicklung erheblich verschlechtert.

Mit der Eröffnung des regulären Insolvenzverfahrens über die BEV wird nicht vor April gerechnet. Erst dann können die Gläubiger ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden. Auch wenn die Insolvenzmasse kaum ausreichen wird, um die Forderungen zu befriedigen, sollten sie dennoch angemeldet werden. Rechtsanwalt Cäsar-Preller: „Nur angemeldete Forderungen können im Insolvenzverfahren überhaupt berücksichtigt werden.“ Um sich gegen die drohenden finanziellen Verluste zu wehren, können die Gläubiger unabhängig vom Insolvenzverfahren auch ihre Ansprüche auf Schadensersatz prüfen lassen.

Die Kanzlei Cäsar-Preller unterstützt die BEV-Kunden im Insolvenzverfahren und bei der Durchsetzung ihrer Forderungen.

 

Mehr Informationen:

 

Kanzleiprofil:

Seit mehr als 20 Jahren betreuen wir unsere Mandanten bundesweit in fast allen Rechtsgebieten, wobei wir großen Wert auf den persönlichen Kontakt legen. Nur durch den intensiven Austausch mit dem Mandanten, kann ein ergebnisorientiertes Arbeiten stattfinden. Dies ermöglicht die Größe der Kanzlei, die einen umfassenden Service bei gleichzeitiger individueller Betreuung sicherstellt.

Und zwar nicht nur in Wiesbaden, sondern darüber hinaus auch in unseren Sprechstundenorten: Berlin, Hamburg, Köln, Stuttgart, München, Bad Harzburg, Puerto de la Cruz (Teneriffa) und Lugano (Schweiz).

 

Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller

Villa Justitia, Uhlandstraße 4
65189 Wiesbaden

Telefon: (06 11) 4 50 23-0
Telefax: (06 11) 4 50 23-17

E-Mail: kanzlei@caesar-preller.de

www.caesar-preller.de