BGH-Verhandlung geplatzt – Kündigung von Bausparvertrag mit Bonuszinsen unwirksam

27.07.2017, Autor: Herr Joachim Cäsar-Preller / Lesedauer ca. 2 Min. (186 mal gelesen)
Bausparkassen legen eine gewisse Kreativität an den Tag, wenn es darum geht vergleichsweise gut verzinste Altverträge zu kündigen.

Aber: „Nicht jede Kündigung ist auch tatsächlich wirksam. Bausparer können sich gegen unberechtigte Kündigungen wehren“, sagt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden.

Grundsätzlich haben Bausparkassen ein Kündigungsrecht, wenn der Vertrag überspart oder schon seit mindestens zehn Jahren zuteilungsreif ist, das Bauspardarlehen aber nicht abgerufen wurde. Dieses Kündigungsrecht hatte der Bundesgerichtshof anerkannt, aber zugleich darauf hingewiesen, dass es auch Ausnahmen geben könne. „Die Bausparkassen haben durch dieses Urteil aber offenbar Oberwasser bekommen und nach weiteren Wegen gesucht, um sich von den Altverträgen zu trennen, z.B. indem sie einfach vereinbarte Bonuszinsen hinzurechnen, damit die Bausparsumme erreicht ist. Diese Rechnung geht aber nicht auf“, so Rechtsanwalt Cäsar-Preller.

Das Oberlandesgericht Celle hatte in zwei Fällen bereits entschieden, dass die Bonuszinsen nicht einfach einberechnet werden dürfen, um die Bausparsumme zu erreichen. Daraus ergebe sich kein Kündigungsrecht nach § 488 Abs. 3 BGB. Die Fälligkeit der Bonuszinsen knüpfe ausschließlich an das Verhalten des Bausparers an und könnten nicht willkürlich von den Bausparkassen draufgeschlagen werden (Az.: 3 U 86/16 und 3 U 207/15).

Die betroffene Bausparkasse wollte diese Urteile nicht auf sich sitzen lassen und legte Revision zum BGH ein. Die Verhandlung wurde aber kurzfristig abgesagt, da die Revision zurückgezogen wurde. „Das lässt vermuten, dass sich die Bausparkasse wohl keine großen Erfolgsaussichten ausgerechnet und lieber die Urteile des OLG Celle akzeptiert hat anstatt es auf ein höchstrichterliches Grundsatzurteil ankommen zu lassen“, erklärt Rechtsanwalt Cäsar-Preller. Für Bausparer mit Verträgen mit Bonuszinsen ist das ein sicheres Zeichen, dass sie sich in vielen Fällen gegen die Kündigung ihres Bausparvertrags wehren können.

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit Bausparer, die sich gegen die Kündigung ihres Bausparvertrags wehren möchten.

 

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