BGH erklärt eine Reihe von Bankgebühren für unwirksam

13.09.2017, Autor: Frau Jessica Gaber / Lesedauer ca. 2 Min. (113 mal gelesen)
Zum wiederholten Mal hat der BGH den Kreditinstituten bescheinigt, dass sie von ihren Kunden ungerechtfertigte Gebühren verlangen und entsprechende Klauseln mit Urteil vom 12. September 2017 für unwirksam erklärt (Az.: XI ZR 590/15).

Verbraucher können die Rückerstattung solcher zu Unrecht erhobenen Entgelte verlangen.

Diesmal hat der Bundesgerichtshof der Sparkasse Freiburg eine Abfuhr erteilt und gleich mehrere vorformulierte Entgeltklauseln für unwirksam erklärt. „Das Urteil fügt sich in eine ganze Reihe von BGH-Entscheidungen zu Gunsten von Bankkunden ein. So hat der BGH beispielsweise auch schon die Bearbeitungsgebühren sowohl bei Verbraucherkrediten als auch bei gewerblichen Krediten gekippt“, sagt Rechtsanwältin Jessica Gaber.

Das jüngste Urteil bezieht sich auf verschiedene Klauseln, die die betroffene Sparkasse gegenüber ihren Kunden nicht mehr anwenden darf. Dies betrifft eine Klausel, nach der die Sparkasse für die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer SEPA-Lastschrift Gebühren in Höhe von 5 Euro erhebt. Betroffen sind auch zwei weitere Klauseln, wonach für die Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Ausführung einer Einzugsermächtigungs-/Abbuchungsauftragslastschrift bei fehlender Deckung eine Gebühr in Höhe von 5 Euro fällig wird, eine weitere Klausel, nach der für Nachricht über die berechtigte Ablehnung einer Überweisung 5 Euro verlangt werden oder um eine Gebühr in Höhe von 2 Euro für die Aussetzung oder Löschung eines Dauerauftrags. Ebenso verlangte die Sparkasse ungerechtfertigte Gebühren für das Führen eines Pfändungsschutzkontos oder für die Änderung oder Streichung einer Wertpapierorder.

Ein Verbraucherschutzverein hielt all diese Klauseln für unwirksam und hatte mit seiner Unterlassungsklage Erfolg. Der BGH stellte fest, dass die Klauseln unwirksam sind, weil sich die erhobenen Gebühren nicht an den tatsächlichen Kosten orientieren oder weil sie den Verbraucher entgegen den Grundsätzen von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen.

„Auch andere Banken verlangen ähnliche Gebühren. Verbraucher können zu Unrecht erhobene Gebühren nach diesem Urteil für die letzten drei Jahre zurückverlangen“, erklärt Rechtsanwältin Gaber.
 

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