BGH: Haftung für unzureichend gesicherten W-LAN Anschluß
25.05.2010, Autor: Herr Tim Geißler / Lesedauer ca. 4 Min. (2633 mal gelesen)
Bundesgerichtshof bestätigt Rechtsprechung der Untergerichte
Der Bundesgerichtshof hat in seinem aktuellen und wegweisenden Urteil vom 12.05.2010
(Az.: I ZR 121/08) die überwiegende bisherige Rechtsprechung der Untergerichte bestätigt, dass Inhaber von W-LAN Netzwerken für durch Dritte begangene Rechtsverletzungen haften, wenn die Netzwerke nicht ausreichend gesichert sind. In dem zugrundeliegenden Fall wurde der Beklagten vorgeworfen, aus einer Tauschbörse Musik zum Herunterladen angeboten zu haben. Die Beklagte war jedoch in der fraglichen Zeit in Urlaub, so dass die Urheberrechtsverletzung keinesfalls durch die Beklagte selbst begangen worden sein könnte. Während das vorherige Gericht die Beklagte noch von jedem Vorwurf freigesprochen hatte, urteilte der BGH nun, dass die Beklagte zumindest die Abmahnkosten zu tragen hat.
BGH trennt klar zwischen Täterhaftung und Schadensersatz sowie Störerhaftung und Anspruch auf Kostenerstattung
Auch wenn das Urteil in Nutzerkreisen teilweise negativ aufgefasst wurde, ist aus anwaltlicher Sicht festzuhalten, dass das Urteil des BGH letztlich doch sehr nutzerfreundlich ist. Dabei ist zunächst die vorgenommene klare Trennung zwischen Schadensersatz und Störerhaftung hervorzuheben. Auch wenn diese Bezeichnungen verwirrend sein mögen, so ist die Unterscheidung doch letztlich einfach: Nach geltendem deutschen Recht haftet auf Schadensersatz derjenige, der eine Rechtsverletzung selbst verschuldet hat. Als Störer haftet dagegen derjenige, der unachtsam ist und dadurch einem Dritten die Möglichkeit gibt, eine Rechtsverletzung zu begehen. Während derjenige, der auf Schadensersatz haftet, für den kompletten Schaden (z.B. aus entgangenem Umsatz oder Gewinn) aufkommen muss, muss der Störer nur für diejenigen Kosten aufkommen, die für die Beseitigung der Rechtsverletzung notwendig waren (z.B. die Rechtsanwaltskosten). Unter dem Strich muss der Störer daher grundsätzlich deutlich weniger zahlen als der zum Schadensersatz Verpflichtete.
An dieser Stelle setzt nun die Unterscheidung des Bundesgerichtshofes an: Der BGH hat nämlich entschieden, dass derjenige, der sein W-LAN Netzwerk nicht ausreichend gesichert hat, in der Regel weder selbst eine Rechtsverletzung begeht noch die Rechtsverletzung eines Dritten bewusst fördert. Der Vorwurf bestünde in solchen Fällen lediglich darin, dass nicht diejenigen Sicherungsmaßnahmen getroffen worden sind, die erforderlich gewesen wären, um unberechtigte Dritte von der Begehung von Urheberrechtsverletzungen abzuhalten. Somit war für den BGH klar, dass in diesen Fällen nur eine Störerhaftung in Betracht kommen kann.
Welche Sicherungsmaßnahmen müssen ergriffen werden?
Auch zu dieser lange umstrittenen Frage hat der BGH eine klare Position bezogen. Nach Ansicht des BGH ist es gerade nicht erforderlich, die Netzwerksicherheit fortlaufend dem neuesten Stand der Technik anzupassen. Ausreichend sei es, diejenigen Sicherungsmaßnahmen zu ergreifen, die zum Zeitpunkt der Installation des Routers marktüblich waren. Wird der Router also 2006 in Betrieb genommen, müssen nur diejenigen Maßnahmen ergriffen werden, die auch schon 2006 gängig waren. Konkret führt der BGH aus, dass zumindest die werkseitigen Standardsicherungseinstellungen eines Routers nicht ausreichend sind, der Verbraucher zumindest das Standardpasswort durch ein persönliches, ausreichend langes und sicheres Passwort ersetzen muss.
Begrenzung der Abmahnkosten auf 100,00 €
Obwohl dieses im dem Fall nicht im Streit stand, hat sich der BGH noch dazu geäußert, wie hoch denn letztlich die Abmahnkosten sein dürfen. Auch in diesem Punkt ist die Rechtsprechung seit langem uneinig. Hintergrund der Uneinigkeit ist § 97 a des Urhebergesetzes, der vorschreibt, dass in einfach gelagerten Fällen mit nur unerheblichen Rechtsverletzungen nur Abmahnkosten in Höhe von maximal 100,00 € verlangt werden dürfen. Zumindest in Bezug auf das Herunterladen von nur einem Musikstück hat der BGH nunmehr klargemacht, dass in solchen Fällen wohl tatsächlich ein „einfach gelagerter Fall“ anzunehmen ist. Kurz zuvor hatte das Amtsgericht Frankfurt (Urteil vom 01.02.2010, Az.: 30 C 2353/09 – 75) sogar entschieden, dass einfach gelagerter Fall auch noch dann vorliegt, wenn ein ganzes Musikalbum heruntergeladen bzw. zum Download angeboten wurde. Die Praxis sieht bisher jedoch leider anders aus: Die Abmahner verlangen in aller Regel Beträge von 500,00 € von den Abgemahnten.
Letztlich muss jedoch festgehalten werden, dass die vom BGH festgelegte 100,00 € Obergrenze für Abgemahnte wie für Abmahner noch immer zu klärende Rechtsfragen offen lässt. So stellen sich beispielsweise die Fragen, ob sich die vorgenommene Begrenzung lediglich auf Abmahnungen bezüglich eines einzelnen Musiktitels oder aber zusammenfassend für mehrere Titel bezieht. Auch ungeklärt ist dabei, ob die 100,00 € Grenze nur die Fälle betrifft, in denen das entsprechende W-LAN Netzwerk nicht hinreichend gesichert ist, oder ob die Begrenzung auch auf ähnlich gelagerte Fälle angewendet werden soll.
Was können Abgemahnte jetzt tun?
Es ist zu erwarten, dass die Abmahner vorerst versuchen werden, das Urteil des BGH zu ignorieren. Es muss damit gerechnet werden, dass auch weiterhin Pauschalforderungen in Höhe von rund 350,00 – 1300,00 € geltend gemacht werden. Sowohl in diesen Fällen als auch in Bezug auf Abmahnungen, die noch vor der BGH-Entscheidung verschickt worden sind, gilt, dass es sich sehr häufig lohnt, einen spezialisierten Rechtsanwalt zu beauftragen. Dieser kann „jetzt gestärkt durch die BGH-Rechtsprechung“ darauf hinwirken, dass diese Gebühren reduziert werden. Aber auch wenn in Zukunft tatsächlich nur 100,00 € von den Abmahnern verlangt werden sollten, kann nur davon abgeraten werden, diese einfach so zu bezahlen. Wichtig bleibt dennoch, nur eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben. Wer die Unterlassungserklärung einfach so unterschreibt, geht das Risiko ein, dass es bei der nächsten Abmahnung „auch wenn die Urheberrechtsverletzung schon lange zurückliegt, richtig teuer wird“. Dieses gilt umso mehr, wenn man ein Tonwerk verschiedener Interpreten, wie z.B. einen Chartcontainer wie „German TOP 100“ heruntergeladen hat, da dann eine Vielzahl von Abmahnungen verschiedener Kanzleien drohen.
Tim Geißler
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Strafrecht
http://www.gks-rechtsanwaelte.de
Der Bundesgerichtshof hat in seinem aktuellen und wegweisenden Urteil vom 12.05.2010
(Az.: I ZR 121/08) die überwiegende bisherige Rechtsprechung der Untergerichte bestätigt, dass Inhaber von W-LAN Netzwerken für durch Dritte begangene Rechtsverletzungen haften, wenn die Netzwerke nicht ausreichend gesichert sind. In dem zugrundeliegenden Fall wurde der Beklagten vorgeworfen, aus einer Tauschbörse Musik zum Herunterladen angeboten zu haben. Die Beklagte war jedoch in der fraglichen Zeit in Urlaub, so dass die Urheberrechtsverletzung keinesfalls durch die Beklagte selbst begangen worden sein könnte. Während das vorherige Gericht die Beklagte noch von jedem Vorwurf freigesprochen hatte, urteilte der BGH nun, dass die Beklagte zumindest die Abmahnkosten zu tragen hat.
BGH trennt klar zwischen Täterhaftung und Schadensersatz sowie Störerhaftung und Anspruch auf Kostenerstattung
Auch wenn das Urteil in Nutzerkreisen teilweise negativ aufgefasst wurde, ist aus anwaltlicher Sicht festzuhalten, dass das Urteil des BGH letztlich doch sehr nutzerfreundlich ist. Dabei ist zunächst die vorgenommene klare Trennung zwischen Schadensersatz und Störerhaftung hervorzuheben. Auch wenn diese Bezeichnungen verwirrend sein mögen, so ist die Unterscheidung doch letztlich einfach: Nach geltendem deutschen Recht haftet auf Schadensersatz derjenige, der eine Rechtsverletzung selbst verschuldet hat. Als Störer haftet dagegen derjenige, der unachtsam ist und dadurch einem Dritten die Möglichkeit gibt, eine Rechtsverletzung zu begehen. Während derjenige, der auf Schadensersatz haftet, für den kompletten Schaden (z.B. aus entgangenem Umsatz oder Gewinn) aufkommen muss, muss der Störer nur für diejenigen Kosten aufkommen, die für die Beseitigung der Rechtsverletzung notwendig waren (z.B. die Rechtsanwaltskosten). Unter dem Strich muss der Störer daher grundsätzlich deutlich weniger zahlen als der zum Schadensersatz Verpflichtete.
An dieser Stelle setzt nun die Unterscheidung des Bundesgerichtshofes an: Der BGH hat nämlich entschieden, dass derjenige, der sein W-LAN Netzwerk nicht ausreichend gesichert hat, in der Regel weder selbst eine Rechtsverletzung begeht noch die Rechtsverletzung eines Dritten bewusst fördert. Der Vorwurf bestünde in solchen Fällen lediglich darin, dass nicht diejenigen Sicherungsmaßnahmen getroffen worden sind, die erforderlich gewesen wären, um unberechtigte Dritte von der Begehung von Urheberrechtsverletzungen abzuhalten. Somit war für den BGH klar, dass in diesen Fällen nur eine Störerhaftung in Betracht kommen kann.
Welche Sicherungsmaßnahmen müssen ergriffen werden?
Auch zu dieser lange umstrittenen Frage hat der BGH eine klare Position bezogen. Nach Ansicht des BGH ist es gerade nicht erforderlich, die Netzwerksicherheit fortlaufend dem neuesten Stand der Technik anzupassen. Ausreichend sei es, diejenigen Sicherungsmaßnahmen zu ergreifen, die zum Zeitpunkt der Installation des Routers marktüblich waren. Wird der Router also 2006 in Betrieb genommen, müssen nur diejenigen Maßnahmen ergriffen werden, die auch schon 2006 gängig waren. Konkret führt der BGH aus, dass zumindest die werkseitigen Standardsicherungseinstellungen eines Routers nicht ausreichend sind, der Verbraucher zumindest das Standardpasswort durch ein persönliches, ausreichend langes und sicheres Passwort ersetzen muss.
Begrenzung der Abmahnkosten auf 100,00 €
Obwohl dieses im dem Fall nicht im Streit stand, hat sich der BGH noch dazu geäußert, wie hoch denn letztlich die Abmahnkosten sein dürfen. Auch in diesem Punkt ist die Rechtsprechung seit langem uneinig. Hintergrund der Uneinigkeit ist § 97 a des Urhebergesetzes, der vorschreibt, dass in einfach gelagerten Fällen mit nur unerheblichen Rechtsverletzungen nur Abmahnkosten in Höhe von maximal 100,00 € verlangt werden dürfen. Zumindest in Bezug auf das Herunterladen von nur einem Musikstück hat der BGH nunmehr klargemacht, dass in solchen Fällen wohl tatsächlich ein „einfach gelagerter Fall“ anzunehmen ist. Kurz zuvor hatte das Amtsgericht Frankfurt (Urteil vom 01.02.2010, Az.: 30 C 2353/09 – 75) sogar entschieden, dass einfach gelagerter Fall auch noch dann vorliegt, wenn ein ganzes Musikalbum heruntergeladen bzw. zum Download angeboten wurde. Die Praxis sieht bisher jedoch leider anders aus: Die Abmahner verlangen in aller Regel Beträge von 500,00 € von den Abgemahnten.
Letztlich muss jedoch festgehalten werden, dass die vom BGH festgelegte 100,00 € Obergrenze für Abgemahnte wie für Abmahner noch immer zu klärende Rechtsfragen offen lässt. So stellen sich beispielsweise die Fragen, ob sich die vorgenommene Begrenzung lediglich auf Abmahnungen bezüglich eines einzelnen Musiktitels oder aber zusammenfassend für mehrere Titel bezieht. Auch ungeklärt ist dabei, ob die 100,00 € Grenze nur die Fälle betrifft, in denen das entsprechende W-LAN Netzwerk nicht hinreichend gesichert ist, oder ob die Begrenzung auch auf ähnlich gelagerte Fälle angewendet werden soll.
Was können Abgemahnte jetzt tun?
Es ist zu erwarten, dass die Abmahner vorerst versuchen werden, das Urteil des BGH zu ignorieren. Es muss damit gerechnet werden, dass auch weiterhin Pauschalforderungen in Höhe von rund 350,00 – 1300,00 € geltend gemacht werden. Sowohl in diesen Fällen als auch in Bezug auf Abmahnungen, die noch vor der BGH-Entscheidung verschickt worden sind, gilt, dass es sich sehr häufig lohnt, einen spezialisierten Rechtsanwalt zu beauftragen. Dieser kann „jetzt gestärkt durch die BGH-Rechtsprechung“ darauf hinwirken, dass diese Gebühren reduziert werden. Aber auch wenn in Zukunft tatsächlich nur 100,00 € von den Abmahnern verlangt werden sollten, kann nur davon abgeraten werden, diese einfach so zu bezahlen. Wichtig bleibt dennoch, nur eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben. Wer die Unterlassungserklärung einfach so unterschreibt, geht das Risiko ein, dass es bei der nächsten Abmahnung „auch wenn die Urheberrechtsverletzung schon lange zurückliegt, richtig teuer wird“. Dieses gilt umso mehr, wenn man ein Tonwerk verschiedener Interpreten, wie z.B. einen Chartcontainer wie „German TOP 100“ heruntergeladen hat, da dann eine Vielzahl von Abmahnungen verschiedener Kanzleien drohen.
Tim Geißler
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Strafrecht
http://www.gks-rechtsanwaelte.de
Autor dieses Rechtstipps

Tim Geißler
GKS Rechtsanwälte
(11 Bewertungen)
Weitere Rechtstipps (183) Weitere Rechtstipps (183) StVO-Panne könnte sich ausweiten: Regeln zur Nutzung des Handys am Steuer auch unwirksam? Dürfen Tesla-Fahrer ihren Touchscreen nicht mehr verwenden? Neuer Bußgeldkatalog mit erheblich verschärften Sanktionen: Fundierte juristische Verteidigung kann hohe Bußgelder & Punkte oftmals verhindern Ist der Straftatbestand zu illegalen Autorennen (§ 315d StGB) verfassungswidrig? Unter welchen Voraussetzungen ist Autofahren unter Cannabis-Einfluss erlaubt? OLG Frankfurt bestätigt: Blitzen durch private Dienstleister ist rechtswidrig! Fahrverbot nach Handyverstoß – ist das rechtens? Hammer-Urteil: Gericht macht einen Großteil aller Blitzermessungen im kompletten Saarland unverwertbar! Kostenerstattung für Unschuldsbeweis Cannabis-Konsum und Autofahren: die goldenen Regeln Ist ein Taschenrechner beim Autofahren erlaubt? Paukenschlag in Dortmund: Ganze Messreihe des stationären „PoliScan Speed F1“- Blitzers auf der B1 laut Sachverständigengutachten unverwertbar! Falsche Verglasung: Erhöhtes Fehlerpotential bei herkömmlichen Radarmessungen aus mobilen Messfahrzeugen Versteckte Gesetzeslücke: Tausende Bußgeldbescheide in Baden-Württemberg womöglich rechtswidrig! Nächste NRW-Region mit Anhänger Blitzer auf Autobahnen! – Was man als Betroffener tun kann Bußgeldkatalog: Neue Strafen für Verkehrssünder - alles wird teurer! Autofahrt unter 1,6 Promille: MPU nicht unbedingt notwendig! Wie die neusten Änderungen im Strafgesetzbuch und in der Strafprozessordnung für jeden wichtig werden können Friedrichsdorf bei Frankfurt: Hunderte Bußgeldverfahren von Regierungspräsidium für ungültig erklärt OLG Düsseldorf widersprüchlich zur Verwendung des mobilen Blitzers TraffiStar S350 Semi-Station auf der BAB 3 „Blitzer-Boom“ in Deutschland – Rheinland-Pfalz ist mit 15 neuen Blitzern ein gutes Beispiel: Kinderkrankheiten der Geräte? Blitzer in Halle falsch installiert: Schon wieder hunderte Bußgeldbescheide ungültig Blitzer-Panne auf A3: Stadt Köln beginnt mit der Rückzahlung von Bußgeldern „Schweigen ist Gold“: iPod am Steuer erlaubt Erneute Fehlmessungen: Blitzer in Hückeswagen blitzte jedes Auto Ausführung von Blitzer-Apps während der Fahrt Punkte in Flensburg einfach „wegkaufen“ – Ist das erlaubt? Blitzer-Skandal auf der A3: Stadt will Bußgelder doch zurückzahlen Blitzer auf A3 beim AK Köln Ost (KM 0,80) löste schon bei 60 km/h aus Neuer Blitzer auf der A52 bei Essen – darf die Stadt da mobil messen? Gutachten zum Blitzer Südstraße Wuppertal: Messungen unverwertbar? Statement von Gericht zum Blitzer auf der A3 bei Mettmann/Hilden Wuppertals neue „Super-Blitzer“ Knöllchen wegen Beteiligung privater Unternehmen rechtswidrig Die Fleher Brücke kehrt zurück: Neue Geschwindigkeitsbeschränkung Neuer Jenoptik–Blitzer in Bonn auf der Museumsmeile Handy in der Hand und Freisprecheinrichtung Unternehmer aufgepasst: Gericht verbietet Facebook-Like-Button! Fahrerlaubnis vorläufig entzogen? Rückgabe bei zu langem Verfahren Filesharing-Urteil: Eltern sollen gegen ihre Kinder aussagen Auch Aufladen des Handys während der Fahrt ist rechtswidrig Update zum Blitzer Südstraße: Blitzlichtgewitter auf der BAB 3 - Einspruch lohnt sich! Löschung und Tilgung von Punkten in Flensburg Neue Verteidigungsmöglichkeit gegen kommunale Blitzer Cypercrime: Schaden und Bußgelder nach Hackerangriff auf Unternehmen Abgemahnten droht Zahlung, wenn Google Cache nicht gelöscht! Dash-Cam-Aufnahmen: Vor Gericht neuerdings zulässig! Fotoklau: Fotografen steht Entschädigung zu AG Bremen: Freispruch bei Vitronic PoliScan Speed EU-Führerschein, wenn der deutsche „Lappen“ weg ist, nicht gültig! Marihuana: Entscheidung zum Begriff „geringe Menge" Ungeahnte Möglichkeiten für geblitzte Autofahrer – wegen Formfehlers v Jenoptik – „Beweisverwertungsverbot“ laut Amtsgericht Kassel! Pleite für Eltern? Neues BGH-Urteil zu Tauschbörsen – hoher Schadeners Handy am Steuer – was ist mit dem iPod? Compliance: Was darf man Geschäftspartnern zu Weihnachten schenken?s Überwachungskameras: Einbrecher dürfen auch nicht gefilmt werden! Messgerätehersteller zeigen Sachverständige an - erfolglos! Weiterreichen des Handys während der Fahrt erlaubt! Bilderklau im Internet: Unterlassungs- und Schadensersatzanspruch Filesharing: Amtsgericht München kippt Abmahnung von Waldorf Frommer Geschwindigkeit: Lasermessung mit RIEGL FG21-P – Verfahren eingestellt! Ansprüche nach Filesharing – zum Ende des Jahres die Verjährung prüfen! Fleher Brücke: Verwaltungsgericht schafft Tempolimit 80 km/h ab – gegen Bußgelder wehren! Schadensersatz bei Filesharing – 10 Euro pro Musiktitel ausreichend Framing – Einbetten von YouTube-Videos ist legal! ESO ES 3.0 – Urteil: Messfehler können einfacher von Sachverständigen herausgefunden werden Legal Highs: Konsum und Handel sind nicht strafbar nach Arzneimittelgesetz Freies W-LAN im Gastro- oder Hotelgewerbe – bald keine Haftung mehr? OLG Köln hebt Pixelio-Urteil des LG Köln auf Wettbewerb bei Immobilienmaklern: Vorsicht im Impressum – neue Abmahnung möglich! Wettbewerbsrecht / Compliance: Persönliche Haftung des Geschäftsführers für Wettbewerbsverstöße der Gesellschaft? AG Wuppertal: Feste Blitzer vor Schulen dürfen an Feiertagen nicht blitzen! Urteil des LG München I: Die Einrichtung eines funktionierenden Compliance-Systems gehört zur Gesamtverantwortung des Vo Beziehungsschluss: Ex-Partner muss intime Fotos löschen! Alkoholkontrolle – wie Sie sich verhalten sollten! Punkte in Flensburg - Eintragung bis zum 01.05.2014 vermeiden! Betrügerische YouTube-Abmahnung: Auf keinen Fall zahlen! Messgerät ESO ES 3.0 – Chance auf Freispruch für Autofahrer! Fotografen: Lizenzansprüche einfordern, wenn der Urheber nicht richtig genannt wurde RedTube: Streaming Abmahnungen – Entscheidungen des Landgerichts Köln Filesharing: Eltern haften nicht für Downloads volljähriger Kinder! Abmahnwelle der Kanzlei U+C illegal? Erfolgreich gegen Abmahnungen vorgehen! Abmahnwelle: U+C Rechtsanwälte mahnen RedTube ab Neues zur Fleher Brücke – Wiederaufnahmeverfahren für Altfälle möglich! Erhöhung der Geldbuße statt Verhängung eines Regelfahrverbots? Rechtsschutz für Wassersportler: Gegen hohe Bußgelder wehren! Aufklärung über Freiwilligkeit der Atemalkoholkontrolle nicht erforderlich Absehen von Fahrverbot gegen Erhöhung der Geldbuße Punkte in Flensburg - Reform der Punktekartei Vulgäre „Beamtenbeleidigung“ – kein Schmerzensgeld laut LG Oldenburg Gegen Abmahnung mit Gegenabmahnung vorgehen Messung mit Messgerät Poliscan Speed? Chance auf Freispruch! „Rachepornos“ – wie ist die Rechtslage in Deutschland? Haftungsfalle „Bestell-Button“: Falsche Bezeichnung kann zur Abmahnung führen Zeitungsanzeige der Konkurrenz abmahnen – was ist möglich? Schadensersatz wegen unerlaubter Nutzung der AGB Reform bei Abmahnungen: Anwaltsgebühren abgesenkt Private Nachrichten bei Facebook veröffentlicht – was nun? Porno-Download – Abmahnung unzulässig Urteil: Handel mit E-Zigaretten kann strafbar sein! Beweislast beim Filesharing: Neues Urteil zur Verteidigung gegen Abmahnungen Rechtsfalle Youtube: Unternehmer aufgepasst! Strafverteidiger aussuchen: Der Wechsel vom Pflichtverteidiger zum Wahlverteidiger Wettbewerbsrecht: Wann sind Abmahnungen rechtsmissbräuchlich Vitronic Poliscan Speed: Gericht spricht vermeintliche Raserin frei! Fahrerflucht: Ab wann droht Führerscheinentzug? Neues Urteil schafft Klarheit! Filesharing durch Kinder – Abmahn-Anwälte wehren sich gegen BGH-Rechtsprechung Facebook-Teilen: Erste Abmahnung wegen Verwendung der „Teilen-Funktion“ Neues Urteil: BGH lässt Keyword-Advertising mit fremden Markennamen zu BGH: Grundsätzlich keine Haftung der Eltern für (Filesharing-)Downloads ihrer Kinder Einhaltung der Unterlassungserklärung von Online-Shop Betreibern überprüfen Impressumspflicht: Rechtswidrige Abmahnung bei fehlendem Vertretungsberechtigtem AGB-Abmahnungen: Rechtsanwälte U+C mahnen für die KVR Handelsgesellschaft mbH ab Abmahnung zu „Kontor House of House Vol. 13“ – 320.000 Euro Streitwert? Die Buttonlösung im Onlinehandel - wir erklären, wie es richtig funktioniert Impressumspflicht – Kanzlei HWK mahnt Unternehmer auf Facebook ab! BGH Urteil zu Online-Branchenverzeichnissen: Keine Pflicht zur Zahlung Urlaubszeit – welche Spielregeln gelten bei der Reise mit dem Auto? Filesharing: Störerhaftung für volljährige Kinder eingeschränkt EuGH: Weiterverkauf von Software zulässig! Düsseldorfer Richter zu P2P Filesharing-Abmahnungen der Ra´e Rasch aus Hamburg : „Völlig unbrauchbar“ Filesharing-Abmahnungen - Sicherheitsleck bei W-LAN Routern der Telekom Impressumspflicht auf Facebook? Urteil schafft Klarheit! Die neue Widerrufsbelehrung 2011: Handeln, bevor es zu spät ist! Zitat auf Website veröffentlicht und Abmahnung über 750 € erhalten Neue Warnung vor Trittbrett-Betrügern bei Filesharing-Abmahnungen Abmahnung der Rasch Rechtsanwälte aus Hamburg – Klage in Düsseldorf oder Köln? Wichtiges BGH-Urteil für Journalisten – nicht jeder Verurteilte muss verpixelt werden! Facebook-Abmahnungen im Trend – neues Geschäftsfeld für Abmahn-Anwälte Facebook „Like/Gefällt mir -Button“ ist kein abmahnfähiger Wettbewerbsverstoß Rechte bei Filesharing-Abmahnungen durch neuen Gerichtsbeschluss gestärkt Warnung vor Trittbrett-Betrügern bei Filesharing-Abmahnungen Landgericht Wuppertal bestätigt - „Schwarzsurfen“ ist nicht strafbar OLG Köln: Beschwerderecht bei Filesharing-Abmahnungen und Abkehr von der weiten Auslegung des „Handels in gewerblichen U Aktuelles Filesharing-Urteil: 3.000,00 € Streitwert sind genug OLG Urteil zu Abmahnungen im Internet: Rechtsmissbrauch durch Abmahner kann vorliegen Filesharing-Abmahnung erhalten? Was nun zu tun ist! Blutentnahmen durch Polizei unzulässig? Neue Widerrufsbelehrung – worauf Ebay-Händler achten müssen Handy am Steuer - Wann ist eine Verteidigung sinnvoll? Urteil gegen Bushido – Abmahnungen angreifbar? Vorsicht bei Knöllchen im Ausland Videomessungen im Straßenverkehr – Verbot der Beweisverwertung möglich Abmahn-Anwälte wieder unterwegs – nicht einschüchtern lassen! Keine Vollmacht bei der Abmahnung? Chancen für Abmahn-Opfer! Haftungsrisiko Impressum: Auch geringfügige Fehler können jetzt wieder abgemahnt werden! Alkohol am Steuer – Die strafrechtlichen Folgen MPU – Bestehen trotz verschärfter Beurteilungskriterien Abmahnung durch „Admiral Deutscher Handelskontor GmbH“ erhalten? Zellen in Justizvollzugsanstalten zu klein „Geblitzt“ und Führerschein in Gefahr? Abfindungsvereinbarungen bei Verkehrsunfallschäden Abmahnungen bei ebay Wichtige Änderung im Fahrerlaubnisrecht Hilfe bei Filesharing-Abmahnungen: Keine Akteneinsicht für Abmahner Fahrverbot: Hilfe für Berufskraftfahrer! Neue Beschlüsse zu Filesharing-Abmahnungen: Vorgehensweise von Rasch, Waldorf, Negele – Zimmel und Co. ist rechtswidrig Filesharing – was ändert sich ab 01.09.08? Filesharingabmahner müssen Anwaltskosten tragen „Ich erkenne die Schuld an“ – Über richtiges und falsches Verhalten nach einem Verkehrsunfall Neue Hoffnung für Abgemahnte Wiedererlangung der Fahrerlaubnis! Vorbereitung auf eine MPU Alkoholabstinenz Intime Privatbilder (Akt oder Sexbilder) im Internet aufgetaucht – was jetzt? Filesharing-Abmahnungen: Rasch, Waldorf, Negele Zimmel und Co verlieren weiterhin an Boden - Gerichte und Staatsanwaltsc Rechtsanwälte Rasch und Waldorf und Co verlieren weiterhin an Boden - Gerichte verweigern Ermittlungen! Benutzung fremder Marken als Suchbegriff für Google AdWords zulässig Fremdes Auto beim Einparken beschädigt? Was nun? Drängeln, Lichthupe und der Kampf um die Parklücke Filesharing – Wie wirkt sich das neue Urheberrecht auf die Abmahnungen der Kanzleien Waldorf und Rasch aus? Umfang des Impressums bei gewerblicher Nutzung Hoffnung bei Filesharing-Abhmahnungen für Anschlussinhaber bei Nutzung durch Dritte „Ludwig muss mit seinen Punkten leben. Sie nicht.“ Das Fahren ohne Sicherheitsgurt – Bußgeld nicht die einzige Konsequenz Müssen Blogger ihre Leser kontrollieren? Ihre Chance: Fehler bei Verwendung des Geschwindigkeitsmessgerätes – in Hamburg bekamen Verkehrssünder ihr Geld zurück Vorsicht: Abmahnwelle droht! Betreiber von Foren und Portalen haften für urheberrechtswidrige Bilder-Uploads Unfalleigenschaft eines Gebrauchtwagens begründet einen Sachmangel Filesharing – Vorsicht: Abmahnwelle und Strafverfahren bei BearShare, eMule und eDonkey! Telefonieren bei Rot erlaubt? Klare Worte des Oberlandesgerichts Bamberg Die richtige Verteidigung – Schweigeverteidigung! Hoffnung in Bußgeldverfahren – Videomessung unverwertbar?
Anschrift
Morianstraße 3
42103 Wuppertal
DEUTSCHLAND
Telefon: 0202-24567-0
Kontakt
Bitte verwenden Sie zur Kontaktaufnahme bevorzugt dieses Formular. Vielen Dank!
Rechtsanwalt Tim Geißler