BGH: Illoyale Vermögensminderung beim Zugewinnausgleich

30.12.2014, Autor: Herr Lothar Böhm / Lesedauer ca. 1 Min. (527 mal gelesen)
(30.12.2014) Mit Entscheidung vom 12.11.2014 (XII ZB 469/13) hat sich der BGH im Rahmen des Zugewinnausgleichs mit der rechtlichen Einordnung einer Vermögensminderung zwischen Trennung und Zustellung des Scheidungsantrages befasst.

Der BGH hat hierzu festgestellt, dass Ehegatten im Rahmen des Zugewinnausgleichs grundsätzlich die Verpflichtung treffen, eine schlüssig behauptete illoyale Vermögensminderung substantiiert zu bestreiten. Unterbleibt dies, sind die behaupteten Tatsachen als zugestanden anzusehen.

In dem entschiedenen Fall hatte sich das Vermögen eines Ehegatten zwischen dem Zeitraum der Trennung und der Zustellung des Scheidungsantrages um rund 50.000,00 EUR vermindert. Was mit dem Geld geschehen ist, hatte der Ehegatte nicht konkret dargelegt.

Der Bundesgerichtshof ist deshalb von einer illoyalen Vermögensminderung ausgegangen mit der Folge, dass der verschwundene Betrag dem Endvermögen des Ehegatten zugerechnet wurde.