Blitzeroffensive in NRW: Fehlerhafte Messungen bei kalten Temperaturen!

10.02.2012, Autor: Herr Frank Brüne / Lesedauer ca. 2 Min. (2324 mal gelesen)
Zur Messungenauigkeit von Laser- und Radargeräten bei kalten Temperaturen.

Der Kältewelle, die Deutschland derzeit im engen Griff hält, können die Wenigsten etwas Gutes abverlangen. Welche Chance jedoch Temperaturen von -10° Celsius oder darunter für Autofahrer bergen können, belegt ein den aktuellen Tageszeitungen vorliegendes Schreiben des Landesamtes für Zentrale Polizeiliche Dienste (LZPD) NRW: Bei Temperaturverhältnissen abwärts der -10° Celsius-Marke können die bei der Polizei eingesetzten Lasermessgeräte laut deren Gebrauchsanweisungen fehlerhafte Messungen verursachen.

Witterung als Verteidigungsstrategie bei Geschwindigkeitsüberschreitungen
Für Autofahrer, die in die Blitzerfalle getappt sind, bietet das Argument extremer Kälte eine optimale Verteidigungsstrategie. Gerade in Grenzfällen, in denen die Temperatur während der Messung um die besagte Marke lag, können erhebliche Zweifel an der Verwertbarkeit des Messergebnisses erhoben werden. Betroffene sollten sich auf jeden Fall selbst das Datum, den Zeitpunkt und die Temperatur an Ort und Stelle notieren. In einem möglichen Verfahren kann ein Rechtsanwalt diesen Punkt nutzen, um die mögliche Fehlerhaftigkeit einer Messung wirksam zu belegen.

Dokumentation aller Umstände hilft bei der Verteidigung
Die aktuelle Lage zeigt einmal wieder aufs Neue, dass die Messungen von Radarfallen keineswegs den Anspruch einhundertprozentiger Genauigkeit haben. Viele Umstände können dazu führen, dass eine Messung bzw. ein Foto ungültig wird und entsprechende Bußgelder oder Punkte in Flensburg zu Unrecht eingefordert oder -getragen werden. Werden Gebrauchsanweisungen missachtet, ist die Messanlage defekt oder nicht ordnungsgemäß installiert (dies gilt auch bei festen Blitzern!) oder ist beispielsweise das Foto undeutlich, so bestehen gute Chancen, vor Gericht vom Vorwurf der Raserei befreit zu werden. Betroffene sollten nach Möglichkeit schon vor Ort Sachverhalte, die Ihnen „Spanisch“ vorkommen, dokumentieren: So lässt sich beispielsweise ein erster Anhaltspunkt für eine zu niedrige Außentemperatur durch ein reines Abfotografieren des Autothermostats mit der Handykamera belegen.

Frank Brüne
Rechtsanwalt,
Steuerberater