Bundesverwaltungsgericht entscheidet über Fahrverbot für Diesel

22.02.2018, Autor: Herr Joachim Cäsar-Preller / Lesedauer ca. 3 Min. (117 mal gelesen)
Millionen Diesel-Fahrer werden gespannt nach Leipzig blicken. Dort entscheidet das Bundesverwaltungsgericht über die Zulässigkeit von Fahrverboten.

Die Entscheidung ist wegweisend. Besonders belastete Bereiche könnten dann für Millionen Fahrzeuge tabu sein.

Die Folgen wären weitreichend. Pendler, aber auch Handwerker, Pflegedienste, Taxifahrer, etc. könnten bestimmte Bereiche nicht mehr befahren, sollte das Bundesverwaltungsgericht grünes Licht für Fahrverbote geben.

Hintergrund der Entscheidung ist, dass in zahlreichen deutschen Städten und Regionen die Luft aufgrund der hohen Schadstoffbelastung zu schlecht ist. Ein Hauptübel sind die Stickoxide, die von schmutzigen Dieseln ausgestoßen werden und gesundheitsgefährdend sind. Die zulässigen Grenzwerte werden in fast 70 deutschen Städten überschritten. Dazu zählen beispielsweise auch Frankfurt, Wiesbaden oder Mainz.

Um dies zu ändern, wird nun diskutiert, ob Fahrverbote für Diesel ein geeignetes Mittel sind. Konkret geht es zunächst um die Luftreinhaltepläne der Städte Düsseldorf und Stuttgart. In den beiden Landeshauptstädten hatten die Verwaltungsgerichte bereits entschieden, dass entsprechende Maßnahmen zu treffen sind, um die zulässigen Grenzwerte einzuhalten. Ein probates Mittel die Schadstoffbelastung zu reduzieren, seien Fahrverbote für schmutzige Diesel. Denn der Schutz der Gesundheit genieße Priorität. Das Bundesverwaltungsgericht hat nun zu entscheiden, ob solche Fahrverbote zulässig sind.

„Spricht sich das Bundesverwaltungsgericht für Fahrverbote aus, hätte das nicht nur für Düsseldorf und Stuttgart Konsequenzen. Das Urteil hätte auch für andere deutsche Städte eine große Signalwirkung“, sagt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller aus Wiesbaden. Von Fahrverboten wären dann vermutlich Diesel mit der Schadstoffklasse EU5 und schlechter betroffen. Ob es Ausnahmeregelungen geben oder eine blaue Plakette eingeführt wird, ist derzeit noch völlig offen. Selbst wenn sich das Bundesverwaltungsgericht gegen Fahrverbote entscheidet, droht der Bundesregierung und damit auch Diesel-Fahrern weiterer Ärger. Denn auch die EU drängt auf die Einhaltung der zulässigen Grenzwerte und es droht eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof.

Die Tage für den Diesel scheinen also ohnehin gezählt zu sein. Verantwortlich für die Situation seien in erster Linie die Autobauer, so Rechtsanwalt Cäsar-Preller. „Den Verbrauchern wurden Fahrzeuge angedreht, die nur auf dem Prüfstand die Grenzwerte einhalten. Alleine mit Software-Updates ist dieses Problem auch nach Ansicht vieler Experten nicht zu lösen. Den Schaden haben die Käufer, die mit Fahrverboten rechnen und außerdem einen enormen Wertverlust bei ihren Diesel-Fahrzeugen hinnehmen müssen. Aber es gibt Möglichkeiten, sich dagegen zu wehren“, sagt Rechtsanwalt Cäsar-Preller, der bereits zahlreiche vom Abgasskandal geschädigte Autokäufer vertritt.

In Betracht kommt beispielsweise die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen bzw. auf Rückabwicklung des Kaufvertrags. Eine weitere Alternative kann der Widerruf der Autofinanzierung sein. Bei Autokrediten liegt in der Regel ein sog. verbundenes Geschäft vor. Das hat zur Folge, dass durch den erfolgreichen Widerruf nicht nur der Kreditvertrag, sondern auch der Kaufvertrag rückabgewickelt wird.
 

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