BWF Stiftung: Schadensersatz wegen hohen Vermittler-Provisionen

15.09.2015, Autor: Frau Jessica Gaber / Lesedauer ca. 2 Min. (496 mal gelesen)
Erschreckende Zahlen wurden den Anlegern der BWF-Stiftung bei der Gläubigerversammlung des Trägervereins Bund Deutscher Treuhandstiftungen e.V. serviert. So sollen die Vermittler teilweise Provisionen von bis zu 20 Prozent der Anlagesumme eingestrichen haben, teilte der Insolvenzverwalter mit.

„Bei solchen Provisionen kann eine Geldanlage kaum noch rentabel sein“, sagt Rechtsanwältin Jessica Gaber von der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden. Doch keine Nachricht ist so schlecht, dass sie nicht auch noch etwas Gutes hätte. „Bei derartigen Provisionen steigen die Chancen, die Vermittler erfolgreich auf Schadensersatz zu verklagen“, so Rechtsanwältin Gaber. Denn: Die Anleger müssen über Provisionen in dieser Größenordnung aufgeklärt werden. Außerdem stellen sog. Weichkosten in dieser Höhe die Plausibilität des Geschäftsmodells generell in Frage. „Und die Plausibilität hätten die Vermittler überprüfen müssen“, betont Rechtsanwältin Gaber.

Die Frage von Schadensersatzansprüchen könnte umso wichtiger werden, da die Aussichten der Anleger auf eine hohe Quote im Insolvenzverfahren eher gering sein dürften. Nach wie vor ist davon auszugehen, dass große Mengen des sichergestellten Goldes nicht echt sind. Außerdem ist nach wie vor nicht geklärt, wo der große Teil der Anlegergelder überhaupt abgeblieben ist. Die Suche nach dem Geld könne sich auf Grund der umfangreichen Unterlagen und unübersichtlichen Geschäftspraktiken nach Aussage des Insolvenzverwalters auch noch Monate oder sogar Jahre hinziehen. Solange müssen die Anleger allerdings nicht warten. Wenn sie etwas von ihrem Geld wiedersehen möchten, können sie jetzt Schadensersatzansprüche geltend machen.

Die Vermittler können nicht nur in der Haftung stehen, wenn sie überzogene Provisionen erhalten und verschwiegen haben sollten, sondern auch wenn sie über die Risiken der Geldanlage nicht umfassend aufgeklärt haben. Darüber hinaus kommen natürlich auch Ansprüche gegen die Unternehmensverantwortlichen in Frage. Ihnen fehlte für das betriebene Einlagengeschäft die nötige Erlaubnis der Finanzaufsicht BaFin. Dadurch stehen sie auch mit ihrem Privatvermögen in der Haftung. Sollten sich die Betrugsvorwürfe bestätigen, ergeben sich noch weitere rechtliche Mittel.

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Anleger.

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