Canada Gold Trust: Anleger sollen Ausschüttungen zurückzahlen

29.05.2015, Autor: Herr Joachim Cäsar-Preller / Lesedauer ca. 2 Min. (479 mal gelesen)
Die Anleger der Canada Gold Trust Fonds I bis IV kommen nicht zur Ruhe. Schon zum zweiten Mal binnen kurzer Zeit werden sie aufgefordert, einen Teil ihrer Ausschüttungen zurückzuzahlen, um die Fonds zu sanieren.

Anfang April wurden die Anleger von der Fondsgeschäftsführung aufgefordert, 30 Prozent ihrer erhaltenen Ausschüttungen zurückzuzahlen. Diesem Aufruf sind aber offenbar nicht genug Anleger gefolgt. Daher wurden sie nun erneut zur Rückzahlung von Ausschüttungen aufgefordert – diesmal sollen sie bis Ende Mai aber nur noch ca. zehn Prozent der erhaltenen Ausschüttungen zurückzahlen, um die angeschlagenen Fonds zu sanieren, berichte „Fonds professionell online“.

„Die Anleger sollten sich allerdings gut überlegen, ob sie dieser Aufforderung nachkommen. Ob damit tatsächlich eine Sanierung der Fonds gelingen kann, ist ungewiss“, sagt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden. Auch von der Ankündigung einen Fondsbeirat zu wählen, der dann regelmäßig über die Mittelverwendung informiert werden soll, sollten sich die Anleger nach Meinung des Fachanwalts nicht blenden lassen. „Nach wie vor ist nicht geklärt, wohin die Anlegergelder, die für den Goldabbau in Kanada vorgesehen waren, überhaupt geflossen sind. In den Goldminen scheint jedenfalls nicht viel angekommen zu sein. Darum sind die Fonds ja in wirtschaftlichen Schwierigkeiten. Ob die durch die Rückzahlung eines Teil der Ausschüttungen nachhaltig behoben werden können, ist völlig unklar“, so Cäsar-Preller.

Deshalb empfiehlt er den Anlegern auch ihre Ansprüche auf Schadensersatz prüfen zu lassen. Denn die Anleger hätten im Beratungsgespräch auch umfassend über die Risiken der Kapitalanlage aufgeklärt werden müssen. Neben einer fehlerhaften Anlageberatung kann auch die Prospekthaftung ein weiterer Ansatzpunkt für Schadensersatzansprüche sein. Denn die Angaben in den Emissionsprospekten müssen vollständig und wahrheitsgemäß sein. Schon irreführende Angaben können die Schadensersatzpflicht auslösen.

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Anleger.

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