CFB 168 Twins 2: Anlegern drohen Verluste

07.04.2016, Autor: Frau Jessica Gaber / Lesedauer ca. 2 Min. (363 mal gelesen)
Der Schiffsfonds CFB 168 Twins 2 steht vor der Auflösung, nachdem nun auch das zweite Fondsschiff verkauft wurde. Für die Anleger wird die Beteiligung an dem 2008 aufgelegten Schiffsfonds ein Verlustgeschäft bleiben.

Nachdem das Containerschiff MS Maersk Nottingham (ehemals MS Regina Star) bereits 2014 veräußert wurde, ging in diesem Jahr auch der Verkauf des zweiten Containerschiffs MS Nedlloyd Marita (ehemals MS Marita Star) über die Bühne. Der Schiffsfonds dürfte also in Kürze liquidiert bleiben. „Die positive Nachricht ist, dass die Bankverbindlichkeiten beglichen werden konnten und sogar noch eine kleine Abschlagzahlung für die Anleger möglich ist. Das dürfte allerdings nur ein schwacher Trost für die Anleger sein. Denn unterm Strich werden sie einen großen Teil ihres eingesetzten Kapitals verloren haben“, sagt Rechtsanwältin Jessica Gaber von der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden.

Um den drohen finanziellen Verlusten entgegenzutreten, haben die Anleger aber auch die Möglichkeit, ihre Ansprüche auf Schadensersatz geltend zu machen. Der Schlüssel dazu kann in einer fehlerhaften Anlageberatung liegen. Denn schon als der CFB Fonds 168 Twins 2 im Jahr 2008 aufgelegt wurde, zeichnete sich ab, dass die Boom-Jahre der Handelsschifffahrt vorbei sind. Das Problem wurde noch dadurch vergrößert, dass aufgrund des florierenden Geschäfts in den Jahren zuvor Überkapazitäten aufgebaut wurden. In der Folge sanken die Charterraten und etliche Schiffsfonds gerieten in wirtschaftliche Schwierigkeiten. Die prognostizierten Ausschüttungen ließen sich nicht halten und viele Fondsgesellschaften taumelten in die Insolvenz.

In der Anlageberatung wurde die Beteiligung an einem Schiffsfonds dennoch häufig als sichere Geldanlage dargestellt. „Selbst von einer geeigneten Altersvorsorge war oft die Rede. Da Schiffsfonds aber spekulative Kapitalanlagen mit einem Totalverlust-Risiko für die Anleger sind, können sie in aller Regel nicht zur Altersvorsorge geeignet sein. In den Anlageberatungsgesprächen hätten die Anleger daher auch umfassend über die Risiken aufgeklärt werden müssen“, erklärt Rechtsanwältin Gaber. Weitere aufklärungspflichtige Risiken sind z.B. auch die langen Laufzeiten oder die erschwerte Handelbarkeit der Anteile.

Außerdem hätten die Banken auch über ihre teilweise üppigen Vermittlungsprovisionen, die neben dem Agio geflossen sind, aufklären müssen. Nach der Rechtsprechung des BGH müssen diese sog. Kick-backs offengelegt werden. Wurden sie verschwiegen oder nur unzureichend über die Risiken aufgeklärt, können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden. „Schließlich können Forderungen auch noch aus Prospekthaftung entstanden sein, wenn der Emissionsprospekt falsche, irreführende oder unvollständige Angaben enthält“, so Rechtsanwältin Gaber.

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Anleger.

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