CFB Fonds 162 MS Gabriel Schulte: Schadensersatzansprüche

05.12.2016, Autor: Herr Joachim Cäsar-Preller / Lesedauer ca. 2 Min. (306 mal gelesen)
Anleger des Schiffsfonds CFB Fonds 162 MS Gabriel Schulte, die noch Schadensersatzansprüche geltend machen möchten, sollten jetzt handeln. Die Verjährung der Forderungen droht.

Im Frühling 2007 wurde der CFB Fonds 162 MS Gabriel Schulte zur Beteiligung angeboten. Das ist fast zehn Jahre her. „Mögliche Schadensersatzansprüche drohen zu verjähren. Es ist die taggenaue zehnjährige Verjährungsfrist zu beachten“, sagt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden.

Im Frühling 2007 sah die Lage für die Handelsschifffahrt noch anders aus. Das Geschäft boomte. Doch mit dem Ausbruch der globalen Finanzkrise 2008 haben sich die Zeiten dramatisch geändert. Die Nachfrage ging zurück und die erforderlichen Charterraten konnten vielfach nicht mehr erreicht werden. Diese Entwicklung traf auch viele Schiffsfonds, die in wirtschaftliche Schwierigkeiten gerieten und die prognostizierten Renditen nicht mehr erreichen konnten. Oft blieb am Ende nur noch der Gang zum Insolvenzgericht. Den mussten die Anleger des CFB Fonds 162 zwar nicht erleben. Aber auch hier blieben die Ausschüttungen hinter den Erwartungen zurück und das Containerschiff MS Gabriel Schulte wurde 2014 verkauft.

Für die enttäuschten Anleger besteht aber noch die Möglichkeit, Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Diese können aus einer fehlerhaften Anlageberatung entstanden sein. Denn in den Anlageberatungsgesprächen hätten auch die Risiken einer Beteiligung an einem Schiffsfonds klar und deutlich angesprochen werden müssen. Dazu zählen sowohl die globalen wirtschaftlichen Entwicklungen als auch Risiken, die in der Funktionsweise eines geschlossenen Fonds begründet sind. „Die Anleger erwerben in der Regel unternehmerische Beteiligungen und stehen damit auch im Risiko. Dazu gehört beispielsweise das Wiederaufleben der Kommanditistenhaftung aber auch das Totalverlust-Risiko. Darüber müssen die Anleger aufgeklärt werden“, erklärt Cäsar-Preller. Dies sei aber häufig nicht geschehen. Vielmehr seien Schiffsfonds als sichere Kapitalanlagen, die auch zur Altersvorsorge geeignet sind, dargestellt worden. Lässt sich die Falschberatung nachweisen, können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.

Die können auch entstanden sein, wenn die Angaben in den Verkaufsprospekten unvollständig, nicht wahrheitsgemäß oder auch nur irreführend waren, so dass der Anleger die Renditeaussichten und Risiken der Beteiligung nicht realistisch einschätzen konnte.

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Anleger.

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