Conti: MS Conti Tansanit insolvent

15.08.2016, Autor: Frau Jessica Gaber / Lesedauer ca. 2 Min. (275 mal gelesen)
Gute fünf Jahre nachdem Conti den Schiffsfonds MS Conti Tansanit zur Beteiligung angeboten hat, ist die Schiffsgesellschaft auch schon pleite.

Das Amtsgericht Lüneburg hat am 11. August das vorläufige Insolvenzverfahren über die Conti 178. Schifffahrts-GmbH & Co. Bulker KG MS Conti Tansanit eröffnet (Az.: 47 IN 66/16).

Mit mindestens 25.000 Euro konnten sich die Anleger an dem Bulker MS Conti Tansanit beteiligen. Die Hoffnungen auf reichhaltige Renditen erfüllten sich nicht. Der Schiffsfonds hatte wie viele andere auch mit den Auswirkungen der Finanz- und Wirtschaftskrise zu kämpfen. Am Ende ging der Kampf verloren. Für die Anleger wurde damit traurige Gewissheit, was sich schon vor einigen Monaten andeutete – die Insolvenz ist eingetreten. Statt Renditen müssen die Anleger nun finanzielle Verlusten bis hin zum Totalverlust ihrer Einlage befürchten.

Über viele Jahre war die Handelsschifffahrt von Wachstum gekennzeichnet. Doch mit dem Ausbruch der Finanzkrise im Jahr 2008 war es damit vorbei. Nun rächte es sich, dass in den florierenden Zeiten Überkapazitäten aufgebaut worden waren. Denn die Nachfrage brach ein und viele Schiffe lagen mehr oder weniger beschäftigungslos im Hafen. Das hielt Conti allerdings nicht davon ab, den Schiffsfonds MS Conti Tansanit zur Beteiligung anzubieten. Rund 16 Millionen Euro wurden dazu bei den Anlegern eingesammelt. „Die Rechnung ging allerdings nicht auf. Wenn die Anleger jetzt nicht handeln, müssen sie mit hohen Verlusten rechnen“, sagt Rechtsanwältin Jessica Gaber von der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden.

Um den Verlusten entgegenzutreten, können die Anleger ihre Ansprüche auf Schadensersatz prüfen lassen. Obwohl im Jahr 2011 die Auswirkungen der Finanzkrise schon längst spürbar waren, wurden Beteiligungen an Schiffsfonds in den Anlageberatungsgesprächen häufig noch als sichere Geldanlage oder Baustein zur Altersvorsorge angepriesen. Tatsächlich steckten schon etliche Fondsgesellschaften in massiven wirtschaftlichen Schwierigkeiten und mussten zum Teil Insolvenz anmelden. „In den Beratungsgesprächen hätten die Anleger auch umfassend über die Risiken aufgeklärt werden müssen. Zumal eine Geldanlage mit Totalverlust-Risiko nur schwerlich zur Altersvorsorge geeignet sein kann“, so Rechtsanwältin Gaber. Wurden die Risiken verschwiegen oder nur völlig zu unzureichend dargestellt, kann Schadensersatz geltend gemacht.

Wurden die Anteile über eine Bank vermittelt, hätte diese auch ihre Provisionen, sog. Kick-Backs, offenlegen müssen. Wurden diese verschwiegen, kann das auch Schadensersatzansprüche rechtfertigen.

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Anleger.

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