CSA Beteiligungsfonds 4 und 5: Möglichkeiten der Anleger

26.09.2015, Autor: Herr Sebastian Rosenbusch-Bansi / Lesedauer ca. 2 Min. (710 mal gelesen)
Das Amtsgericht Würzburg hat die Insolvenzverfahren über die CSA Beteiligungsfonds 4 und 5 am 1. Juli 2015 eröffnet. Die Gläubiger haben noch bis zum 1. Oktober die Möglichkeit, ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter form- und fristgerecht anzumelden.

Hohe Renditen und geringes Risiko – mit diesen Versprechen wurden die von der Capital Sachwert Alliance aufgelegten CSA Beteiligungsfonds 4 und 5 angeboten. Besonders verlockend: Anleger, die ihre Einlage nicht auf einmal bezahlen konnten, konnten sich auch für ein Ratenmodell entscheiden. Für die Anleger erfüllten sich die Versprechungen allerdings nicht. Die Fondsgesellschaften sind pleite, ebenso wie die Deltoton GmbH (früher Frankonia-Gruppe), die die Muttergesellschaft der Capital Sachwert Alliance war. Besonders bitter: Die Anleger, die sich für das Ratenmodell entschieden haben, müssen trotz der Insolvenz und ohne Aussicht auf Ausschüttungen weiter ihre Raten einzahlen.

„Es ist zwar wichtig die Forderungen im Insolvenzverfahren anzumelden. Die Hoffnung, dass dadurch der Schaden kompensiert werden kann, ist aber nicht besonders groß“, sagt Rechtsanwalt Sebastian Rosenbusch-Bansi von der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden. Erfahrungsgemäß fielen die Insolvenzquoten in derartigen Insolvenzverfahren eher bescheiden aus.

Um nicht auf dem finanziellen Schaden sitzen zu bleiben, müssen die Anleger daher auch andere rechtliche Wege in Betracht ziehen. „Ein Weg kann die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen sein“, so Rechtsanwalt Rosenbusch-Bansi. Diese können entstanden sein, wenn die Vermittler bei der Anlageberatung nicht umfassend über die Risiken der Anlage aufgeklärt haben. So wurden die CSA Beteiligungsfonds offenbar auch von einigen Vermittlern als sichere Geldanlagen zur Altersvorsorge dargestellt. „Kapitalanlagen mit Totalverlust-Risiko für die Anleger, so wie die CSA Beteiligungsfonds 4 und 5, können aber nicht zur Altersvorsorge geeignet sein“, erklärt Rechtsanwalt Rosenbusch-Bansi. Besonders die Ratenzahler sollten alle rechtlichen Möglichkeiten nutzen, die ihnen den Ausstieg aus der Zahlungsverpflichtung ermöglichen.

Gegen die Deltoton GmbH wird bereits seit einigen Monaten wegen des Verdachts auf Anlagebetrug staatsanwaltlich ermittelt. Sollten sich die Betrugsvorwürfe bestätigen, kann das weitere rechtliche Möglichkeiten eröffnen.

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Mandanten.

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