CSA Verwaltungs GmbH: Insolvenzverfahren eröffnet

12.06.2015, Autor: Herr Joachim Cäsar-Preller / Lesedauer ca. 2 Min. (608 mal gelesen)
Seit Ende 2014 wird gegen die Deltoton GmbH (früher Frankonia) u.a. wegen des Verdachts auf Anlagebetrug ermittelt. Am 1. Juni hat das Amtsgericht Würzburg das Insolvenzverfahren über die Tochtergesellschaft CSA Verwaltungs GmbH eröffnet.

Seit Ende 2014 wird gegen die Deltoton GmbH (früher Frankonia) u.a. wegen des Verdachts auf Anlagebetrug ermittelt. Am 1. Juni hat das Amtsgericht Würzburg das Insolvenzverfahren über die Tochtergesellschaft CSA Verwaltungs GmbH eröffnet.

Folge der staatsanwaltlichen Ermittlungen waren die Insolvenzanträge der Deltoton GmbH, der CSA Verwaltungs GmbH und der CSA Beteiligungsfonds 4 und 5. Das erste Insolvenzverfahren ist nun eröffnet. Gläubiger der CSA Verwaltungs GmbH, die auch die CSA Beteiligungsfonds 4 und 5 aufgelegt hat, müssen ihre Forderungen bis zum 26. Juni beim Insolvenzverwalter anmelden. „Über die übrigen Insolvenzanträge wurde offenbar noch nicht abschließend entschieden. Aber es kommt wieder Bewegung in die Sache“, sagt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden.

Die Anleger der CSA Beteiligungsfonds 4 und 5 haben schon seit geraumer Zeit keine Ausschüttungen mehr erhalten. Besonders betroffen dürften aber die Anleger unter ihnen sein, die ihre Einlage nicht auf einmal, sondern in Raten eingezahlt haben. Obwohl keine Aussicht auf Auszahlungen mehr besteht, müssen die Raten wahrscheinlich weiter eingezahlt werden. „Daher sollten die Anleger den weiteren Fortgang der Verfahren nicht einfach abwarten, sondern aktiv werden und ihre Ansprüche auf Schadensersatz überprüfen lassen“, empfiehlt Cäsar-Preller.

Ansprüche auf Schadensersatz können z.B. durch eine fehlerhafte Anlageberatung entstanden sein. Denn in den Beratungsgesprächen hätten die Anleger auch umfassend über die Risiken im Zusammenhang mit der Kapitalanlage aufgeklärt werden müssen. „Ist dies nicht geschehen, können Schadensersatzansprüche geltend gemacht und wahrscheinlich der Ausstieg aus der Beteiligung erreicht werden, so dass die fehlenden Raten nicht mehr eingezahlt werden müssen“, so Cäsar-Preller.

Für die Ansprüche der Anleger werden auch die weiteren staatsanwaltlichen Ermittlungen von Bedeutung sein. „Sollten sich die Betrugsvorwürfe bestätigen, eröffnet das weitere rechtliche Möglichkeiten“, sagt Cäsar-Preller.

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Anleger.

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