Daimler AG: Sammelklage aufgrund fehlerhafter Kapitalmarktinformation
05.01.2019, Autor: Herr Roman Podhorsky / Lesedauer ca. 1 Min. (104 mal gelesen)
Kapitalmarktanleger können in 2019 voraussichtlich ihre Ansprüche gegen die Daimler AG am Mustervefahren anmelden.
Aktionäre der Daimler AG können in diesem Jahr voraussichtlich ihre Ansprüche auf kapitalmarktrechtlichen Schadensersatz im Musterverfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) gegen die Daimler AG anzumelden.
Landgericht Stuttgart hält Musterverfahren für zulässig
Das Landgericht Stuttgart hat mit Beschluss vom 27.12.2018 das Musterverfahren gegen die Daimler AG wegen falscher Kapitalmarktinformation für zulässig erachtet. Daher ist davon auszugehen, dass ein Eröffnungsbeschluss zum Musterverfahren noch in diesem Jahr vom Oberlandesgericht Stuttgart erlassen wird. Das Musterverfahren stellt einer sehr kostengünstigen Weg zur Rechtsverfolgung bei der Erlangung kapitalmarktrechtlichen Schadensersatzes dar.
Verstöße gegen das Wertpapierhandelsgesetz und MAR
Derzeit gibt es einige Ansatzpunkte, die auf Verstöße des Vorstandes der Daimler AG gegen das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) und die Marktmissbrauchsrichtlinie (MAR) hindeuten.
Konkret stellt sich die Frage, ob der Vorstand der Daimler AG die Aktionäre falsch informiert hat. Während sich der Vorstand im Jahre 2015 dahingehend äußerte, dass eine illegale Abschaltvorrichtung im Daimler-Konzern nicht verwendet worden sei, dürfte in der Zwischenzeit feststehen, dass die Modelle des Mercedes C 220d mit einer verbotenen Abschalteinrichtung versehen wurden.
Kostenfreie Ersteinschätzung
Gerne stellen wir für Sie bei Ihrer Rechtsschutzversicherung eine Anfrage hinsichtlich der Kostenübernahme. Im Übrigen halten wir Sie gerne über die aktuellen Entwicklungen des Falles auf dem Laufenden. Gerne erwarte ich Ihre Nachricht.
Roman Podhorsky
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Sankt-Josefs-Kirchplatz 1
48153 Münster
Tel. 0251 97447543
info@rechtsanwalt-podhorsky.de
www.rechtsanwalt-podhorsky.de
Aktionäre der Daimler AG können in diesem Jahr voraussichtlich ihre Ansprüche auf kapitalmarktrechtlichen Schadensersatz im Musterverfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) gegen die Daimler AG anzumelden.
Landgericht Stuttgart hält Musterverfahren für zulässig
Das Landgericht Stuttgart hat mit Beschluss vom 27.12.2018 das Musterverfahren gegen die Daimler AG wegen falscher Kapitalmarktinformation für zulässig erachtet. Daher ist davon auszugehen, dass ein Eröffnungsbeschluss zum Musterverfahren noch in diesem Jahr vom Oberlandesgericht Stuttgart erlassen wird. Das Musterverfahren stellt einer sehr kostengünstigen Weg zur Rechtsverfolgung bei der Erlangung kapitalmarktrechtlichen Schadensersatzes dar.
Verstöße gegen das Wertpapierhandelsgesetz und MAR
Derzeit gibt es einige Ansatzpunkte, die auf Verstöße des Vorstandes der Daimler AG gegen das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) und die Marktmissbrauchsrichtlinie (MAR) hindeuten.
Konkret stellt sich die Frage, ob der Vorstand der Daimler AG die Aktionäre falsch informiert hat. Während sich der Vorstand im Jahre 2015 dahingehend äußerte, dass eine illegale Abschaltvorrichtung im Daimler-Konzern nicht verwendet worden sei, dürfte in der Zwischenzeit feststehen, dass die Modelle des Mercedes C 220d mit einer verbotenen Abschalteinrichtung versehen wurden.
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