Darlehen rechtzeitig widerrufen und tausende Euro sparen

11.03.2016, Autor: Herr Joachim Cäsar-Preller / Lesedauer ca. 2 Min. (448 mal gelesen)
„Wer jetzt noch rechtzeitig handelt und sein Immobiliendarlehen widerruft, kann Beträge im fünfstelligen Bereich sparen“, sagt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden.

Aber Eile ist geboten: Altverträge lassen sich aller Wahrscheinlichkeit nur noch bis zum 21. Juni 2016 widerrufen.

Die Zinsentwicklung in den vergangenen Jahren und der Widerrufsjoker können bei Immobiliendarlehen für eine Ersparnis von mehreren tausend Euro führen. „Wie hoch die Ersparnis durch einen erfolgreichen Widerruf ausfällt, ist natürlich von den Vertragskonditionen und der Darlehenshöhe abhängig. Der Widerruf dürfte sich aber in jedem Fall für die Verbraucher rechnen“, so Cäsar-Preller.

Die Sache hat nur einen Haken: Denn selbst das sog. ewige Widerrufsrecht endet einmal. Am 21. März tritt die neue EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie in Kraft. In Zuge dieser Umsetzung hat der Bundestag auch das Ende des ewigen Widerrufsrechts bei Immobiliendarlehen beschlossen. Demnach ist der Widerruf von Altverträgen nur noch bis zum 21. Juni 2016 möglich. „Die Abschaffung des Widerrufsjokers erfolgt ohne Not und wohl auch auf Druck der Banken. Zumindest die verbleibende Frist von rund drei Monaten sollten die Verbraucher jetzt aber nutzen und noch den Widerruf erklären“, so Cäsar-Preller.

An den Voraussetzungen für den Darlehenswiderruf hat sich durch die neue Gesetzgebung nichts geändert. Hat die Bank eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet, wurde die Widerrufsfrist nicht in Lauf gesetzt und das Darlehen kann noch Jahre nach Abschluss widerrufen werden. Nach Untersuchungen der Verbraucherzentrale sind die Widerrufsbelehrungen bei rund 80 Prozent der zwischen 2002 und 2010 geschlossenen Immobiliendarlehen falsch, so dass sich ein großer Teil dieser Immobilienfinanzierungen rückabwickeln lässt.

„Wichtig ist jetzt zunächst zu prüfen, ob die Voraussetzungen für einen Widerruf vorliegen, die Anschlussfinanzierung zu klären und den Widerruf rechtzeitig vor dem 21. Juni 2016 gegenüber der Bank zu erklären. Auf eine Eingangsbestätigung durch die Bank sollte dabei unbedingt geachtet werden“, so Cäsar-Preller. Es ist zwar nicht davon auszugehen, dass die Bank den Widerruf klaglos akzeptieren wird. „Das sind aber nur Versuche auf Zeit zu spielen bis die Sache im Sande verläuft. Nach einem anwaltlichen Schreiben haben schon viele Banken ihre Verhandlungsbereitschaft deutlich erhöht“, erklärt Cäsar-Preller.

Die Kanzlei Cäsar-Preller ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft und bietet eine kostenlose Überprüfung der Widerrufsbelehrung an. Die nächste Informationsveranstaltung bietet sie am 16. März um 18.30 Uhr in den Kanzleiräumen in Wiesbaden an.

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