Darlehen widerrufen: Letzte Chance für den Widerrufsjoker

13.05.2016, Autor: Herr Sebastian Rosenbusch-Bansi / Lesedauer ca. 2 Min. (655 mal gelesen)
Der Widerrufsjoker für zwischen 2002 und 2010 geschlossene Darlehen zur Immobilienfinanzierung kann nur noch bis zum 21. Juni 2016 gezogen werden. Verbraucher, die noch rechtzeitig von ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen, können die Zinslast spürbar senken.

Bei Immobilienkrediten, die zwischen 2002 und 2010 vergeben wurden, haben Banken und Sparkassen häufig fehlerhafte Widerrufsbelehrungen verwendet. Die Verbraucherzentrale Hamburg geht davon aus, dass dies bei rund 80 Prozent der Immobilienfinanzierungen aus diesem Zeitraum der Fall ist. Viele dieser Darlehen können auch heute noch widerrufen werden, weil die Widerrufsfrist nie in Gang gesetzt wurde.

Ursprünglich galt für diese Darlehen ein ewiges Widerrufsrecht. Allerdings hat der Gesetzgeber dieses Verbraucherrecht im Zuge der Umsetzung der EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie deutlich beschnitten. Das bedeutet, dass diese Altverträge nur noch bis zum 21. Juni 2016 widerrufen werden können. „Wer diese Chance nicht nutzt, wird wohl keine weitere Möglichkeit mehr erhalten, die Last der Bauzinsen spürbar zu reduzieren. Angesichts der derzeit historisch niedrigen Zinsen können durch einen erfolgreichen Widerruf in vielen Fällen Beträge im fünfstelligen Bereich eingespart werden“, sagt Rechtsanwalt Sebastian Rosenbusch-Bansi von der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden.

Nennenswerte Ersparnisse sind auch für Verbraucher möglich, die ihre Darlehen bereits getilgt und eine Vorfälligkeitsentschädigung gezahlt haben. Verschiedene Gerichte haben bereits entschieden, dass die vorzeitige Ablösung des Darlehens einem Widerruf nicht im Wege steht. „Dann können die Verbraucher von ihrer Bank die gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung zurückverlangen“, erklärt Rechtsanwalt Rosenbusch-Bansi.

Wer noch den Widerrufsjoker ziehen möchte, sollte jetzt allerdings handeln und den Widerruf rechtzeitig gegenüber der Bank bis zum 21. Juni 2016 erklären. „Wichtig ist auch, sich den Eingang des Widerrufs bestätigen zu lassen, z.B. durch ein Einschreiben mit Rückschein“, sagt Rechtsanwalt Rosenbusch-Bansi.

Voraussetzung für einen erfolgreichen Darlehenswiderruf ist, dass die Bank oder Sparkasse eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet hat. Da dies für den Verbraucher nicht so ohne weiteres zu erkennen ist, bietet die Kanzlei Cäsar-Preller eine kostenlose Überprüfung der Widerrufsbelehrung an. Die nächste Informationsveranstaltung bietet sie am 18. Mai um 18.30 Uhr in den Kanzleiräumen in Wiesbaden an.

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