Darlehenswiderruf - Die Zeit wird knapp!

08.10.2015, Autor: Herr Joachim Cäsar-Preller / Lesedauer ca. 2 Min. (492 mal gelesen)
"Jetzt tut Eile not!" - Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller aus Wiesbaden ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und somit seit Jahren mit dem Thema Widerruf von Immobilienfinanzierungen befasst.

Eine aktuelle Gesetzesinitiative soll jetzt durchgreifen und Widerrufsfristen deutlich beschränken. Cäsar-Preller. "Offensichtlich reagiert der Gesetzgeber auf den Lobby-Druck, denn dieses Gesetz kommt den deutschen Banken gerade recht: Die Widerrufsbereitschaft der Darlehensnehmer nimmt zu!"

Das Widerrufsrecht soll bei zwischen 2002 und 2010 geschlossenen Immobilien­kredit­verträgen eingeschränkt werden. Das neue Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilien-Kreditrichtlinie wird ab in Krafttreten Widerrufsmöglichkeiten bei so genannten "Altverträgen" stark einschränken und Zeiträume enger befristen. Der entsprechende Entwurf wird noch im Bundestag beraten, es ist davon auszugehen, dass das Gesetz im März 2016 in Kraft tritt. Der Sender n.tv hat ausgerechnet, dass es sich um Kredite in Höhe von 1,6 Billionen Euro dreht, die dann nicht mehr mit Hilfe des Widerrufsjokers rückabwicklungsfähig wären.

Aus dem Bundesverbraucherministerium heißt es, dass das neue Gesetz mehr Rechtssicherheit biete. Betroffene Verbraucher hätten ja jetzt noch genügend Zeit, ihre Ansprüche geltend zu machen. Da das Gesetz in neu befristender Konsequenz ausschließlich Altverträge bis 2010 beträfe könne man Verbrauchern wohl zumuten, ihre Ansprüche jetzt zeitnah anzumelden.

Es bleibt noch ein gutes halbes Jahr, um berechtigte Ansprüche noch nach der alten Regelung durchzusetzen: "Ab Mitte nächsten Jahres wird der Widerrufsjoker nicht mehr stechen", so Cäsar-Preller abschließend.

 

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