Darlehenswiderruf – Bank zieht Revision zurück

07.06.2016, Autor: Herr Joachim Cäsar-Preller / Lesedauer ca. 2 Min. (401 mal gelesen)
Der Widerruf eines Darlehens kann verschiedene Vorteile bieten. Der Widerruf eines Immobiliendarlehens kann z.B. genutzt werden, um günstig umzuschulden und von den aktuell niedrigen Zinsen zu profitieren. Der Widerruf kann aber u.U. auch eine Möglichkeit sein, um sich von einer kreditfinanzierten Fondsbeteiligung zu trennen.

Zu einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs über die Wirksamkeit eines Kredits, mit dem die Beteiligung an einem Fonds finanziert wurde, ist es vorerst nicht gekommen. Die für den 31. Mai geplante Verhandlung wurde kurzfristig abgesagt, weil die Bank ihre Revision noch kurzfristig zurückgezogen hat (Az.: XI ZR 511/15).

„Es ist bedauerlich, dass eine höchstrichterliche Entscheidung nicht gefallen ist. Wenn die Bank ihre Revision zurückzieht, kann das aber auch als Zeichen gewertet werden, dass sie selbst keine allzu großen Erfolgsaussichten sieht. Im Umkehrschluss heißt das, dass unter bestimmten Voraussetzungen der Widerrufsjoker auch genutzt werden kann, um sich von einer kreditfinanzierten Fondsbeteiligung zu trennen“, sagt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden.

Denn genau so ein Fall sollte vor dem BGH verhandelt werden. Ein Verbraucher hatte sich im Jahr 2004 an einem Fonds beteiligt. Die Finanzierung bestritt er zur Hälfte aus eigenen Mitteln und zur Hälfte aus einem Kredit, den er dafür aufgenommen hatte. Sechs Jahre später hatte er das Darlehen vollständig zurückgeführt. 2014 widerrief er schließlich den Darlehensvertrag, weil die Bank eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet habe. Er klagte auf Rückabwicklung der mit dem Darlehen verbundenen Fondsbeteiligung gegen die Abtretung seiner Rechte an der Beteiligung an die Bank.

Das OLG Hamburg gab der Klage in weiten Teilen statt. Die Widerrufsbelehrung sei fehlerhaft, da sie keinerlei Bezug auf das in diesem Fall vorliegende verbundene Geschäft nehme. Der Widerruf sei damit wirksam erfolgt. Ihre gegen dieses Urteil gerichtete Revision hat die Bank kurz vor der BGH-Verhandlung zurückgezogen.

„Anleger, die über solche verbundenen Geschäfte mit dem Darlehen ihre Beteiligung an einer Kapitalanlage finanziert haben oder auf eine Schrottimmobilie hereingefallen sind, können den Widerruf ihres Kreditvertrags prüfen lassen. Das kann ein lohnender Weg sein, um sich von einer ungeliebten Geldanlage oder erst Recht einer teuren Schrottimmobilie zu trennen“, so Cäsar-Preller.

Verbraucher, die noch ihre zwischen 2002 und 2010 geschlossenen Immobiliendarlehen widerrufen möchten, haben nur noch wenige Tage Zeit dazu. Denn zum 21. Juni 2016 ist ihr Widerrufsrecht endgültig erloschen. „Bis dahin kann die Chancen aber noch genutzt werden“, so Cäsar-Preller. Voraussetzung für einen erfolgreichen Widerruf ist, dass die Bank eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet hat. Die Kanzlei Cäsar-Preller ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft und bietet eine kostenlose Überprüfung der Widerrufsbelehrung an.

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