Darlehenswiderruf durchsetzen und von niedrigen Zinsen profitieren

23.12.2016, Autor: Herr Simon-Martin Kanz / Lesedauer ca. 2 Min. (274 mal gelesen)
Je niedriger das aktuelle Zinsniveau ist, umso mehr lohnt sich der Widerruf von Immobiliendarlehen bzw. die Durchsetzung des bereits erfolgten Widerrufs. Experten rechnen auch im kommenden Jahr mit niedrigen Zinsen, ein leichter Anstieg des Zinssatzes sei aber zu erwarten.

„Durch den erfolgreichen Widerruf eines vor Jahren abgeschlossenen Immobilienkredits können Verbraucher je nach Zinskonditionen und Höhe des Darlehens einige tausend Euro sparen. Der Widerruf ist in der Regel dann möglich, wenn die Bank oder Sparkasse eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet hat, weil dann die Widerrufsfrist nie in Lauf gesetzt wurde“, erklärt Rechtsanwalt Simon Kanz von der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden.

Zu beachten ist allerdings, dass dieses sog. „ewige Widerrufsrecht“ für zwischen 2002 und dem 10. Juni 2010 geschlossenen Immobiliendarlehen am 21. Juni 2016 endgültig erloschen ist. Wurde der Widerruf nicht bis zu diesem Datum erklärt, ist er nicht mehr möglich. Nicht betroffen von dieser Frist sind allerdings Immobilienfinanzierungen, die nach dem 10. Juni 2010 geschlossen wurden. „Hier kann der Widerrufsjoker immer noch gezogen werden, wenn die verwendete Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist“, sagt Rechtsanwalt Kanz.

Bei älteren Immobiliendarlehen, die rechtzeitig widerrufen wurden, die Bank den Widerruf aber zurückgewiesen hat, kann der Widerruf häufig dennoch durchgesetzt werden. „Für die Banken bedeutet der Widerruf eines Darlehens einen Verlust. Daher versuchen einige Kreditinstitute, den Widerruf erst einmal abzulehnen und hoffen wohl darauf, dass es der Verbraucher dann darauf beruhen lässt. Der Verbraucher hat aber in vielen Fällen gute Chancen, sein Widerrufsrecht durchzusetzen und durch eine Umschuldung zu günstigen Zinskonditionen bares Geld zu sparen“, so Rechtsanwalt Kanz.

Die Banken bewegen sich mit ihrer Argumentation bei der Zurückweisung oftmals auf dünnem Eis. Argumente wie Verwirkung oder rechtsmissbräuchlichen Ausübung des Widerrufsrechts haben verschiedene Gerichte längst zurückgewiesen. „Vereinfacht gesagt, ist der Widerruf fast immer möglich, wenn die verwendete Widerrufsbelehrung von der jeweils gültigen Musterbelehrung abweicht“, erläutert Rechtsanwalt Kanz.

Die Kanzlei Cäsar-Preller prüft kostenlos, ob die Voraussetzungen für den Darlehenswiderruf vorliegen.

 

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