DCM-Insolvenz: Anleger sollten Anspruch auf Schadensersatz prüfen lassen

29.04.2013, Autor: Herr Joachim Cäsar-Preller / Lesedauer ca. 1 Min. (1818 mal gelesen)
Der Insolvenzantrag der Deutsche Capital Management AG - DCM - vom 02.04.2013 hat viele Anleger von DCM-Fonds verunsichert. Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht in Wiesbaden: "Viele DCM-Anleger sind nicht nur in der Vergangenheit schlecht beraten gewesen, sie stehen auch heute ziemlich allein da und erhalten wenig konkrete Informationen!"

Cäsar-Preller rät DCM-Anlegern, auch gut einem Monat nach der Insolvenzanmeldung Ruhe zu bewahren. Weiterhin gibt es keine stimmigen Infos über die Liquidität der einzelnen Fonds, die als selbstständige Gesellschaften nicht unbedingt von der Zahlungsunfähigkeit der DCM Aktiengesellschaft betroffen sein müssen. Aber, so Cäsar Preller: "Der Verdacht liegt nahe, dass Anleger auch hier auf Kurz oder Lang mit einem Totalausfall rechnen müssen!" Insider wissen, dass insbesondere die schlechte Ertragslage der Immo-Fonds für die Schieflage von Gesamt-DCM verantwortlich sein soll.

Statt sich auf mögliche Insolvenzen einzustellen empfiehlt der Fachanwalt aus Wiesbaden, mögliche Schadensersatzansprüche gegenüber den damaligen Beratern zu prüfen. Gerade bei geschlossenen Immobilienfonds wurden Anleger in den seltensten Fällen über das Totalausfallrisiko im Insolvenzfall informiert, geschweige denn darüber, dass sogar bereits ausbezahlte Ausschüttungen im Extremfall von der Fondsgesellschaft oder vom Insolvenzverwalter zurück gefordert werden können. Cäsar-Preller: "Nur eine Rückabwicklung der Anlage schafft klare Verhältnisse, alles andere bedeutet Stress und schwindende Hoffnung!"

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