DCM Fonds Fuggerstadt-Center Augsburg: Ansprüche auf Schadensersatz geltend machen

12.09.2013, Autor: Herr Joachim Cäsar-Preller / Lesedauer ca. 2 Min. (1395 mal gelesen)
Anleger des insolventen DCM Fonds Fuggerstadt-Center Augsburg müssen eine weitere schlechte Nachricht hinnehmen. Mit der Kinokette Cinestar verlässt ein weiterer wichtiger Mieter das Center. Das berichtet Fonds professionell. „Der Verlauf der Immobilie zu einem guten Preis dürfte sich dadurch weiter erschweren“, so Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden.

Da das Fuggerstadt-Center ohnehin schon mit großen Leerständen und geringen Mieteinnahmen zu kämpfen hat, dürfte der Abschied der Kinokette am Ende des Jahres einen Verkauf der Immobilie noch zusätzlich erschweren. Pleite ist der geschlossene Immobilienfonds ohnehin schon.

Seit der Insolvenz im Februar 2012 (Az.: 1542 IN 686/12) versucht der Insolvenzverwalter einen Käufer für die Immobilie zu finden – bisher erfolglos. Selbst Mieter für die Gewerbeflächen zu finden, erweist sich als äußerst schwierig – praktisch von Beginn an hatte der Fonds mit großen Leerständen zu kämpfen.

Die inzwischen ebenfalls insolvente Deutsche Capital Management AG (DCM) hatte den Immobilienfonds 1997 aufgelegt und dazu rund 41 Millionen Euro bei ca. 1300 Anlegern eingesammelt. Die Hoffnungen auf hohe Renditen erfüllten sich jedoch nicht. Nach Angaben von Fonds professionell erhielten die Anleger bis 2006 Ausschüttungen in Höhe von 37 Prozent, danach gingen sie komplett leer aus. „Die bislang vergeblichen Versuche, die Immobilie zu veräußern belegen leider, dass den Anlegern der Totalverlust ihres eingesetzten Geldes droht“, befürchtet Fachanwalt Cäsar-Preller.

Daher empfiehlt er den Anlegern, ihre Kapitalanlage auf mögliche Schadensersatzansprüche rechtlich überprüfen zu lassen. So könnten wahrscheinlich Ansprüche aus Prospekthaftung geltend gemacht werden. „Es besteht der Verdacht, dass die Immobilie schon viel zu teuer von DCM gekauft wurde und auch die prognostizierten Mieteinnahmen zu hoch angesetzt waren“, so Cäsar-Preller. Darüber hinaus müsse geprüft werden, ob möglicherweise eine Falschberatung seitens der Anlageberater vorliegt. So hätten die Anleger auf die Risiken ihrer Kapitalanlage bis zum Totalverlust des Geldes aufgeklärt werden müssen.

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit erfolgreich geschädigte Anleger geschlossener Immobilienfonds.

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