Deltoton GmbH im vorläufigen Insolvenzverfahren

19.02.2015, Autor: Herr Joachim Cäsar-Preller / Lesedauer ca. 2 Min. (737 mal gelesen)
Das Amtsgericht Würzburg hat am 2. Februar 2015 das vorläufige Insolvenzverfahren über die Deltoton GmbH eröffnet. Gegen das Unternehmen ermittelt auch die Staatsanwaltschaft u.a. wegen des Verdachts auf Anlagebetrug.

„Finanztest“ hatte bereits im Jahr 2001 vor den Anlageprodukten der damaligen Frankonia Wert AG (heute Deltoton) gewarnt. Die Befürchtungen, dass es sich um hoch riskante Geldanlagen handelt, haben sich spätestens kurz vor Weihnachten 2014 bestätigt. Bei einer groß angelegten Razzia sicherte die Staatsanwaltschaft Würzburg umfangreiches Beweismaterial und nahm fünf Verdächtige fest, die in Untersuchungshaft sitzen. Ihnen wird u.a. Betrug vorgeworfen. Der Schaden soll im zweistelligen Millionenbereich liegen und rund 30.000 Anleger betroffen sein.

Die Anleger konnten sich u.a. als atypisch stille Gesellschafter beteiligen. „Das birgt erhebliche Risiken. Denn die Anleger werden zu Mitunternehmern und stehen auch für die Verluste gerade, d.h. sie können ihr gesamtes eingesetztes Kapital verlieren. Zuletzt wurden sie immer noch aufgefordert, ihre restlichen Einlagen einzuzahlen“, so Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden. So entwickelte sich für die meisten Anleger ihre Kapitalanlage auch zu einem Verlustgeschäft.

Sollte das reguläre Insolvenzverfahren eröffnet werden, würden die Anleger als Mitunternehmer vermutlich leer ausgehen. Daher empfiehlt Cäsar-Preller den Anlegern, ihre Ansprüche auf Schadensersatz prüfen zu lassen. Denn im Zuge einer ordnungsgemäßen Anlageberatung hätten sie auch umfassend über die Risiken aufgeklärt werden müssen. „Das ist aber häufig nicht geschehen, so dass Schadensersatz wegen Falschberatung geltend gemacht werden kann“, erklärt Cäsar-Preller.

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Anleger.

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