Die Fleher Brücke kehrt zurück: Neue Geschwindigkeitsbeschränkung
13.06.2016, Autor: Herr Tim Geißler / Lesedauer ca. 3 Min. (253 mal gelesen)
Fleher Brücke kehrt zurück: Neue Geschwindigkeitsbeschränkung auf 60 km/h lassen hohe Verstoßzahlen erwarten
Nachdem es in Folge der verwaltungsgerichtlichen Urteile zum „Problemblitzer“ auf der BAB 46 bei Düsseldorf auf der Fleher Brücke zunächst ruhig um die Messstelle geworden war, droht nun abermals eine Welle von Bußgeld- und Führerscheinentzugsverfahren durch das dort aufgestellte Messgerät.
Der Grund: Neuerdings ist an der Messstelle eine Baustelle vorhanden, vor der in kürzesten Abständen ein so genannter „Geschwindigkeitstrichter“ eingerichtet ist. Dies bedeutet, dass die zulässige Höchstgeschwindigkeit vor der Brücke zunächst von 120 km/h auf 80 km/h abgesenkt wird, um dann relativ überraschend auf 60 km/h zu fallen. Unmittelbar nach dem 60er-Schild steht dann die bekannte Laserblitzsäule des Typs „PoliScan Speed“, um die Messung durchzuführen.
Wir erklären, warum Betroffene gute Chancen haben, gegen die neuen Messungen auf der Fleher Brücke vorzugehen.
Verwaltungsgericht erklärte Geschwindigkeitsbeschränkung für rechtswidrig
Die Historie zur Messstelle auf der Fleher Brücke ist schnell aufgearbeitet: Im Sommer 2013 entdeckten wir bei einer Vielzahl von Ordnungswidrigkeitenverfahren, in denen wir uns im Rahmen des Verfahrens anwaltlich bestellt hatten fest, dass es zu unverzüglichen Verfahrenseinstellungen durch die Bußgeldbehörde kam, ohne dass nähere Auskünfte über den Grund der Einstellung mitgeteilt wurden. Dies erweckte unser Misstrauen: Hinzugezogene Sachverständige haben zunächst festgestellt, dass eine nicht zugelassene und nicht geeichte Auswertesoftware verwendet wurde, so dass die Auswertung der Messungen rechtswidrig war und die Verfahren eingestellt wurden. Darüber hinaus weist die Messstelle immer wiederkehrend auffällige Messungen auf, für die noch kein konkreter Grund festgestellt werden konnte. Die Sachverständigen vermuten, dass möglicherweise die Brücke in Schwingung gerät und hierdurch die Messungen beeinflusst werden. Ferner ist das eingesetzte Messgerät vom Typ PoliScan Speed eins der umstrittensten der Messgeräte, die zum Einsatz kommen. Die Einwendungen von Sachverständigen gegen die Verwertbarkeit und die Zulassung des Messgerätes sind vielfältig. Die Erfahrung zeigt, dass es durchaus Sinn macht, sich gegen Messungen des entsprechenden Gerätetyps zu wehren.
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hatte sodann am 30.10.2014 die Geschwindigkeitsbeschränkung auf der Fleher Brücke (damals bei 80 km/h) für rechtswidrig erklärt (Az.: 6 K 2251/14) und die Stadt gezwungen, die Beschränkung auf 120 km/h anzuheben, sodass die Messstelle bis jetzt nur noch von untergeordneter Bedeutung war.
Messungen noch immer fehlerhaft?
Dies wird sich allerdings nun schlagartig ändern: Durch den neuen Geschwindigkeitstrichter an der Fleher Brücke erwarten wir einen rasanten Anstieg an Messungen. Zum einen werden Messungen durch den kurzen Abstand zwischen dem 60er Schild und der Messstelle begünstigt, zum anderen haben wir bisher keine Anhaltspunkte dafür, dass sich an der Hard- und Software des Gerätes, dessen Aufbau oder an der Kalibrierung etwas geändert hat. Dementsprechend steht zu befürchten, dass die Messwertbildung noch immer Fragen und berechtigte Zweifel zulässt.
Wir raten Betroffenen daher dringend, neuerliche Messungen auf der BAB 46 „Fleher Brücke“ durch einen Rechtsanwalt und Sachverständige überprüfen zu lassen. Durch einen Anwalt kann gegen die Messung Einspruch erhoben und Akteneinsicht in die Messwertbildung genommen werden. Diese wird sodann durch sachverständige Ingenieure bis ins Detail analysiert. Finden sich dabei – wie in der Vergangenheit schon vielfach geschehen – Fehler, so ist die Messung mit der Folge ungültig, dass Bußgeld und Fahrverbot hinfällig sind.
Tipp: In der Vergangenheit haben wir eine Menge Artikel zur fehlerhaften Messstelle an der Fleher Brücke veröffentlicht. Eine Historie mit allen Beiträgen und weiteren Informationen zur Fehleranfälligkeit der Messstelle finden Sie durch Benutzung der Suchfunktion – Stichwort „Fleher Brücke“ – auf unserer Seite www.gks-rechtsanwaelte.de.
Tim Geißler
Rechtsanwalt,
Fachanwalt für Strafrecht
Tel. 0202 245670
http://www.gks-rechtsanwaelte.de
Nachdem es in Folge der verwaltungsgerichtlichen Urteile zum „Problemblitzer“ auf der BAB 46 bei Düsseldorf auf der Fleher Brücke zunächst ruhig um die Messstelle geworden war, droht nun abermals eine Welle von Bußgeld- und Führerscheinentzugsverfahren durch das dort aufgestellte Messgerät.
Der Grund: Neuerdings ist an der Messstelle eine Baustelle vorhanden, vor der in kürzesten Abständen ein so genannter „Geschwindigkeitstrichter“ eingerichtet ist. Dies bedeutet, dass die zulässige Höchstgeschwindigkeit vor der Brücke zunächst von 120 km/h auf 80 km/h abgesenkt wird, um dann relativ überraschend auf 60 km/h zu fallen. Unmittelbar nach dem 60er-Schild steht dann die bekannte Laserblitzsäule des Typs „PoliScan Speed“, um die Messung durchzuführen.
Wir erklären, warum Betroffene gute Chancen haben, gegen die neuen Messungen auf der Fleher Brücke vorzugehen.
Verwaltungsgericht erklärte Geschwindigkeitsbeschränkung für rechtswidrig
Die Historie zur Messstelle auf der Fleher Brücke ist schnell aufgearbeitet: Im Sommer 2013 entdeckten wir bei einer Vielzahl von Ordnungswidrigkeitenverfahren, in denen wir uns im Rahmen des Verfahrens anwaltlich bestellt hatten fest, dass es zu unverzüglichen Verfahrenseinstellungen durch die Bußgeldbehörde kam, ohne dass nähere Auskünfte über den Grund der Einstellung mitgeteilt wurden. Dies erweckte unser Misstrauen: Hinzugezogene Sachverständige haben zunächst festgestellt, dass eine nicht zugelassene und nicht geeichte Auswertesoftware verwendet wurde, so dass die Auswertung der Messungen rechtswidrig war und die Verfahren eingestellt wurden. Darüber hinaus weist die Messstelle immer wiederkehrend auffällige Messungen auf, für die noch kein konkreter Grund festgestellt werden konnte. Die Sachverständigen vermuten, dass möglicherweise die Brücke in Schwingung gerät und hierdurch die Messungen beeinflusst werden. Ferner ist das eingesetzte Messgerät vom Typ PoliScan Speed eins der umstrittensten der Messgeräte, die zum Einsatz kommen. Die Einwendungen von Sachverständigen gegen die Verwertbarkeit und die Zulassung des Messgerätes sind vielfältig. Die Erfahrung zeigt, dass es durchaus Sinn macht, sich gegen Messungen des entsprechenden Gerätetyps zu wehren.
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hatte sodann am 30.10.2014 die Geschwindigkeitsbeschränkung auf der Fleher Brücke (damals bei 80 km/h) für rechtswidrig erklärt (Az.: 6 K 2251/14) und die Stadt gezwungen, die Beschränkung auf 120 km/h anzuheben, sodass die Messstelle bis jetzt nur noch von untergeordneter Bedeutung war.
Messungen noch immer fehlerhaft?
Dies wird sich allerdings nun schlagartig ändern: Durch den neuen Geschwindigkeitstrichter an der Fleher Brücke erwarten wir einen rasanten Anstieg an Messungen. Zum einen werden Messungen durch den kurzen Abstand zwischen dem 60er Schild und der Messstelle begünstigt, zum anderen haben wir bisher keine Anhaltspunkte dafür, dass sich an der Hard- und Software des Gerätes, dessen Aufbau oder an der Kalibrierung etwas geändert hat. Dementsprechend steht zu befürchten, dass die Messwertbildung noch immer Fragen und berechtigte Zweifel zulässt.
Wir raten Betroffenen daher dringend, neuerliche Messungen auf der BAB 46 „Fleher Brücke“ durch einen Rechtsanwalt und Sachverständige überprüfen zu lassen. Durch einen Anwalt kann gegen die Messung Einspruch erhoben und Akteneinsicht in die Messwertbildung genommen werden. Diese wird sodann durch sachverständige Ingenieure bis ins Detail analysiert. Finden sich dabei – wie in der Vergangenheit schon vielfach geschehen – Fehler, so ist die Messung mit der Folge ungültig, dass Bußgeld und Fahrverbot hinfällig sind.
Tipp: In der Vergangenheit haben wir eine Menge Artikel zur fehlerhaften Messstelle an der Fleher Brücke veröffentlicht. Eine Historie mit allen Beiträgen und weiteren Informationen zur Fehleranfälligkeit der Messstelle finden Sie durch Benutzung der Suchfunktion – Stichwort „Fleher Brücke“ – auf unserer Seite www.gks-rechtsanwaelte.de.
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Tim Geißler
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