Die Zeit läuft ab: Darlehen noch rechtzeitig widerrufen

23.05.2016, Autor: Herr Simon-Martin Kanz / Lesedauer ca. 2 Min. (362 mal gelesen)
Der Widerruf eines zwischen 2002 und 2010 geschlossenen Immobiliendarlehens ist immer noch möglich. Allerdings tickt die Uhr: Das Widerrufsrecht für diese Altverträge erlischt am 21. Juni 2016.

Wer diese Frist verstreichen lässt, kann den Widerrufsjoker nicht mehr ziehen. „Wer die Chance des Darlehenswiderrufs nicht nutzt, kann dadurch viel Geld verlieren. Gerade bei Immobiliendarlehen ist eine enorme Zinsersparnis für die Verbraucher drin“, sagt Rechtsanwalt Simon Kanz von der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden.

Grundsätzlich können zwischen November 2002 und Juni 2010 geschlossene Darlehen zur Immobilienfinanzierung widerrufen werden, wenn die Bank oder Sparkasse eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet hat. „Wer jetzt denkt, dass so etwas der eigenen Bank nicht passiert, ist auf dem Holzweg. Etwa 80 Prozent der Widerrufsbelehrungen bei Immobiliendarlehen aus diesem Zeitraum genügen nicht den gesetzlichen Anforderungen, wie eine groß angelegte Untersuchung der Verbraucherzentrale Hamburg belegt. Dieses Ergebnis deckt sich in etwa auch mit den Erfahrungen, die wir gemacht haben“, so Rechtsanwalt Kanz.

Der Fehler der Banken und Sparkassen liegt häufig darin, dass sie die jeweils gültige Musterbelehrung nicht vollständig übernommen, sondern – wenn auch nur geringfügig – überarbeitet haben. Dies hat in vielen Fällen dazu geführt, dass beispielsweise die Angaben zum Beginn der Widerrufsfrist nicht eindeutig und für den Verbraucher missverständlich sind. „Im Ergebnis wurde die Widerrufsfrist dadurch nie in Gang gesetzt. Ursprünglich galt für diese Darlehensverträge ein unbefristetes Widerrufsrecht, das der Gesetzgeber inzwischen aber begrenzt hat. Der Widerruf ist dadurch nur noch bis zum 21. Juni 2016 möglich“, erklärt Rechtsanwalt Kanz.

Die Zeit bis dahin kann aber immer noch für den Darlehenswiderruf genutzt werden, um so von den derzeit günstigen Zinsen zu profitieren oder um eine bereits gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung zurückzuholen. Zu beachten ist, dass der Widerruf rechtzeitig bei der Bank oder Sparkasse eingeht. „Wichtig ist auch eine Empfangsbestätigung durch die Bank. Um auf Nummer sicher zu gehen, sollte nicht bis zum letzten Moment gewartet werden“, empfiehlt Rechtsanwalt Kanz.

Die Kanzlei Cäsar-Preller ist Mitglied der Arbeitsgruppe und bietet eine kostenlose Überprüfung an, ob die Voraussetzungen für einen Darlehenswiderruf gegeben sind.

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