Diesel-Fahrverbot in Darmstadt kommt

21.12.2018, Autor: Herr Sebastian Rosenbusch-Bansi / Lesedauer ca. 2 Min. (69 mal gelesen)
In Darmstadt wird es ab Juni 2019 ein Diesel-Fahrverbot geben. Das Fahrverbot ist zunächst auf zwei Straßen beschränkt und trifft die Hügelstraße und die Heinrichstraße.

Gesperrt werden diese beiden Straßen für Diesel mit der Abgasnorm Euro 5 und schlechter sowie für Benziner mit der Schadstoffklasse Euro 2 und schlechter.

Die Deutsche Umwelthilfe, die in zahlreichen Städten auf Luftreinhaltung klagt, um die Belastung der Luft mit gesundheitsschädlichen Stickoxiden zu reduzieren, und die hessische Landesregierung hatten sich außergerichtlich auf einen Vergleich geeinigt. Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat den Vergleich am 19. Dezember 2018 bestätigt. Damit ist er rechtskräftig.

Die Hügelstraße und die Heinrichstraße zählen zu den besonders belasteten Straßen in Darmstadt. Hier wird der Grenzwert für die Belastung der Luft mit gesundheitsschädlichem Stickstoffdioxid von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft seit Jahren überschritten. Durch die Fahrverbote soll die Belastung nun entscheidend reduziert werden. Die Fahrverbote sind aber nur ein Aspekt aus einem ganzen Bündel von Maßnahmen, zu dem z.B. auch die Förderung des öffentlichen Personennahverkehrs und des Radverkehrs gehören.

Anhand der Emissionswerte im zweiten Halbjahr 2019 wird überprüft, ob die Maßnahmen zum gewünschten Erfolg geführt und die Grenzwerte für die Belastung mit Stickstoffdioxid in Darmstadt eingehalten werden. Sollte dies nicht gelingen, sind weitere Verschärfungen geplant. „Es hätte für Darmstadt schlimmer kommen können. Doch ganz ohne Fahrverbote wird es nicht gehen. Wird der Grenzwert für die Belastung der Luft mit Stickstoffdioxid auch 2019 weiter überschritten, sind weitere Fahrverbote wahrscheinlich. Die könnten dann auch Diesel mit der Abgasnorm Euro 6 treffen“, sagt Rechtsanwalt Sebastian Rosenbusch-Bansi von der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden.

Die Fahrverbote in Darmstadt müssen nicht die letzten Fahrverbote in Hessen bleiben. Auch in Wiesbaden können Fahrverbote kommen. Eine Entscheidung hierzu hat das Verwaltungsgericht auf den 13. Februar 2019 vertagt.

Für Dieselfahrer in Hessen bleibt die Lage kritisch. Sie müssen nach wie vor mit Fahrverboten und dem damit verbundenen Wertverlust ihrer Fahrzeuge rechnen. Wer direkt vom VW-Abgasskandal betroffen ist, kann auch Schadensersatz klagen. Dies sollte aber umgehend geschehen, da am 31.12.2018 die Verjährung der Forderungen droht. Eine Alternative dazu kann der Widerruf der Autofinanzierung sein. Der Widerruf ist unabhängig vom Abgasskandal grundsätzlich möglich, wenn die Bank eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet hat. Da bei Autofinanzierungen häufig ein sog. verbundenes Geschäft vorliegt, wird durch den erfolgreichen Widerruf sowohl der Kreditvertrag als auch der Kaufvertrag rückabgewickelt.

 

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