Dieselskandal bei Mercedes könnte sich ausweiten

23.01.2019, Autor: Herr Joachim Cäsar-Preller / Lesedauer ca. 2 Min. (81 mal gelesen)
Der Abgasskandal bei Mercedes könnte sich ausweiten. Bei Daimler steht man zwar auf dem Standpunkt, dass keine illegalen Abschalteinrichtungen verwendet werden, doch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) sieht das offenbar anders.

Auch das Landgericht Stuttgart urteilte jetzt in drei Fällen, dass Mercedes illegale Abschalteinrichtungen verwendet habe. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

Schon im vergangenen Jahr rutschte Mercedes tiefer in den Abgasskandal. Das KBA ordnetet den Rückruf von europaweit rund 700.000 Fahrzeugen, von denen etwa 280.000 in Deutschland zugelassen sind, an. Die Behörde geht davon aus, dass bei den betroffenen Diesel-Fahrzeugen eine illegale Abschalteinrichtung bei der Abgasreinigung verwendet wird. Betroffen von dem Rückruf sind unterschiedliche Modelle und Baureihen mit der Abgasnorm Euro 6b.

Mercedes entwickelt für die Modelle zwar Software-Updates, hat aber Widerspruch gegen den Rückruf des KBA angekündigt, da der Autobauer die verwendeten Abschalteinrichtungen nicht für unzulässig, sondern für notwendig hält, um den Motor zu schützen.

Mit dieser Argumentation konnte Daimler das Landgericht Stuttgart allerdings nicht überzeugen. Das LG Stuttgart bewertete die Thermofenster, die in bestimmten Temperaturbereichen für eine Reduzierung der Abgasreinigung verantwortlich sind, als unzulässige Abschalteinrichtungen und hält Mercedes deshalb auch für schadensersatzpflichtig.

In einem Fall vor dem LG Stuttgart ging es um einen Mercedes E 250 CDI Blue Efficiency Baujahr 2011 mit der Schadstoffklasse Euro 5. „Dadurch könnte der Abgasskandal bei Mercedes sich auch auf Fahrzeuge mit der Abgasnorm Euro 5 ausweiten, da davon ausgegangen werden kann, dass Mercedes die umstrittenen thermischen Fenster auch bei zahlreichen Modellen mit der Abgasnorm Euro 5 eingesetzt hat“, sagt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller aus Wiesbaden. Setzt sich die Rechtsprechung des LG Stuttgart durch und die Abschalteinrichtungen werden als unzulässig eingestuft, können betroffene Kunden Schadensersatzansprüche geltend machen.
 

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