Dieselskandal: Drohendes Fahrverbot und Wertverlust – Auto zurückgeben

28.08.2017, Autor: Herr Joachim Cäsar-Preller / Lesedauer ca. 3 Min. (156 mal gelesen)
Trotz Abgasskandal und Kartellverdacht – auch der Diesel-Gipfel Anfang August bewegte die Autobauer nicht zu tiefer greifenden Maßnahmen. Lediglich ein Software-Update soll auf Kosten der Autohersteller vorgenommen werden.

Weitere Umrüstungen, die die Schadstoff-Emissionen wahrscheinlich wesentlich wirksamer reduzieren würden, lehnt die Autoindustrie ab. 

„Findet hier nicht noch ein Umdenken statt, werden Fahrverbote für Diesel-Fahrzeuge ein Thema bleiben. Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat bereits zu erkennen gegeben, dass es Software-Updates für nicht geeignet hält, um den Stickoxid-Ausstoß wirksam zu reduzieren und Fahrverbote ab 2018 nicht mehr ausgeschlossen“, sagt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarkrecht aus Wiesbaden.

Konkret haben die Autobauer VW, Daimler, BMW und Opel Software-Updates für rund fünf Millionen Diesel-Fahrzeuge der Schadstoffklassen Euro 5 und Euro 6 zugesagt. Rund die Hälfte davon muss VW ohnehin schon in Folge des Abgasskandals umrüsten. Durch das Update soll der Ausstoß des gesundheitsschädlichen Stickoxids nach Angaben der Autobauer um 25 bis 30 Prozent gesenkt werden – Experten haben daran erhebliche Zweifel. Dass das Update negative Auswirkungen z.B. auf den Kraftstoffverbrauch oder die Laufleistung hat, glauben die Autohersteller zwar nicht, eine Garantie geben sie allerdings nicht ab. „Das Risiko trägt damit der Besitzer“, so Cäsar-Preller.

Andere Autobauer bieten bislang noch nichts an. Auch Halter von Fahrzeugen der Schadstoffklasse Euro 4 gucken in die Röhre. Einige Hersteller wollen zwar eine Art „Abwrackprämie“ anbieten - wenn im Gegenzug ein Neuwagen gekauft wird. „Diese Maßnahmen werden aber kaum ausreichen, um Fahrverbote für Diesel tatsächlich zu verhindern. Betroffene Diesel-Fahrer müssen also künftig damit rechnen, dass sie mit ihrem Auto in bestimmte Zonen nicht mehr fahren dürfen. Ein Nebeneffekt ist natürlich auch, dass das Fahrzeug dadurch an Wert verliert. Wer heute seinen Diesel verkaufen möchte, erhält kaum noch den Listenpreis“, sagt Cäsar-Preller.

Allerdings können die betroffenen Fahrzeug-Halter ihre rechtlichen Möglichkeiten nutzen. Bei Fahrzeugen, die von Abgasmanipulationen betroffen sind, können Schadensersatzansprüche geprüft werden, da das Auto einen Mangel aufweist. Diese Ansprüche richten sich entweder gegen den Händler oder gegen den Hersteller. Hier sollten Ansprüche bis Ende des Jahres geltend gemacht werden. Bei anderen Fahrzeugen kann sich der Widerruf des Autokredits anbieten. Der Widerruf ist möglich, wenn der Kredit seit dem 11. Juni 2010 abgeschlossen wurde und die Bank nicht ordnungsgemäß über die Widerrufsmöglichkeiten belehrt hat. Wurde das Fahrzeug über eine Autobank finanziert, liegt in der Regel ein sog. verbundenes Geschäft vor. Das hat zur Folge, dass nach einem erfolgreichen Widerruf der Kaufvertrag ebenfalls rückabgewickelt wird. „Der Käufer gibt also den Wagen zurück und erhält sein Geld wieder. Wurde der Kreditvertrag nach dem 12. Juni 2014 geschlossen, muss im Idealfall noch nicht einmal ein Wertersatz gezahlt werden.

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bereits zahlreiche vom Abgasskandal geschädigte Autokäufer.
 

Mehr Informationen:

 

Kanzleiprofil:

Seit nunmehr 20 Jahren betreuen wir unsere Mandanten bundesweit in fast allen Rechtsgebieten, wobei wir großen Wert auf den persönlichen Kontakt legen. Nur durch den intensiven Austausch mit dem Mandanten, kann ein ergebnisorientiertes Arbeiten stattfinden. Dies ermöglicht die Größe der Kanzlei, die einen umfassenden Service bei gleichzeitiger individueller Betreuung sicherstellt.

Und zwar nicht nur in Wiesbaden, sondern darüber hinaus auch in unseren Sprechstundenorten: Berlin, Hamburg, Köln, Stuttgart, München, Bad Harzburg, Puerto de la Cruz (Teneriffa) und Lugano (Schweiz).

 

Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller

Villa Justitia, Uhlandstraße 4
65189 Wiesbaden

Telefon: (06 11) 4 50 23-0
Telefax: (06 11) 4 50 23-17

E-Mail: kanzlei@caesar-preller.de

www.caesar-preller.de