Dieselskandal: Enttäuschung nach Gipfel – Pkw zurückgeben

05.09.2017, Autor: Herr Joachim Cäsar-Preller / Lesedauer ca. 2 Min. (138 mal gelesen)
Nach einem erneuten Dieselgipfel um Kanzlerin Merkel soll der Mobilitätsfonds um 500 Millionen Euro aufgestockt werden. Rechtsanwalt Cäsar-Preller glaubt nicht, dass diese Maßnahme den Fahrern von Diesel-Fahrzeugen viel nutzen wird.

„Fahrverbote oder auch die Einführung einer Blauen Plakette dürften damit kaum vom Tisch sein“, so der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden.

Wenige Wochen vor den Bundestagswahlen ist die Politik bemüht, die Wogen im Dieselskandal zu glätten. Doch Maßnahmen, um die Diesel wirklich sauberer zu bekommen, wurden beim Dieselgipfel im Kanzleramt nicht beschlossen. „Den Verkehr flüssiger zu gestalten oder das Netz für Elektrofahrzeuge auszubauen, ist sicher eine gute Sache, hilft den Diesel-Fahrern aber wenig. Werden ihre Autos nicht sauberer und die zulässigen Grenzwerte eingehalten, müssen sie Fahrverbote befürchten. Vom Wertverlust, den gebrauchte Diesel derzeit erleben, ganz zu schweigen“, sagt Cäsar-Preller.

Der Rechtsanwalt sieht weder bei der Autoindustrie noch bei der Politik den ernsthaften Willen, den betroffenen Diesel-Fahrern wirklich zu helfen. Daher bliebe den Betroffenen nur, rechtliche Schritte einzuleiten. „Fahrzeuge, die die zulässigen Grenzwerte nicht einhalten sind mangelhaft. Ganz gleich, ob die Abgaswerte manipuliert wurden oder nicht. Dieser Mangel muss behoben werden. Ist das nicht möglich, haben die Käufer einen Anspruch auf Schadensersatz oder Rückabwicklung des Kaufvertrags“, ist Rechtsanwalt Cäsar-Preller überzeugt.

Eine weitere Alternative ist auch der Widerruf des Autokredits, nicht nur bei Diesel-Fahrzeugen. Der Autokredit lässt sich bei Fahrzeugen, die seit dem 11. Juni 2010 finanziert wurden, widerrufen, wenn die Bank eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet hat und ihr beispielsweise bei den Pflichtangaben Fehler unterlaufen sind. Wurde der Kredit bei einer Autobank geschlossen, liegt in der Regel ein sog. verbundenes Geschäft vor. Das bringt den Vorteil, dass durch einen erfolgreichen Widerruf der Kaufvertrag gleich mit rückabgewickelt wird. „Der Käufer erhält seine Anzahlung und gezahlten Raten zurück und gibt das Auto an die Bank zurück“, erklärt Rechtsanwalt Cäsar-Preller. Der Clou dabei: Wurde die Autofinanzierung nach dem 12. Juni 2014 geschlossen, muss im Idealfall noch nicht einmal ein Wertersatz für die gefahrenen Kilometer gezahlt werden.

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Autokäufer.

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