Dieselskandal – VW, Porsche, Audi oder Mercedes zurückgeben

12.09.2017, Autor: Herr Joachim Cäsar-Preller / Lesedauer ca. 2 Min. (244 mal gelesen)
Millionen Fahrzeuge sind vom Diesel-Skandal betroffen, weil die zulässigen Grenzwerte nicht eingehalten werden. Nicht nur VW, auch Audi, Mercedes oder Porsche sind betroffen.

„Die Halter erleiden derzeit einen enormen Wertverlust“, sagt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden.

Die Problematik geht inzwischen weit über den VW-Skandal um manipulierte Abgaswerte bei Diesel-Fahrzeugen hinaus. Zuletzt ordnete Bundesverkehrsminister Dobrindt den Rückruf des Porsche Cayenne 3 Liter TDI an, rund 7500 Fahrzeuge dieses Typs sind in Deutschland zugelassen. Grund für die Rückrufaktion ist, dass möglicherweise auch beim Porsche Cayenne die Abgaswerte manipuliert wurden. Auch Mercedes rief bereits – freiwillig – einige Fahrzeuge zurück.

„Offensichtlich haben die Autohersteller große Schwierigkeiten, Diesel-Motoren zu bauen, die die geforderten Grenzwerte auch im Straßenverkehr einhalten. Den Kunden werden diese Fahrzeuge aber als schadstoffarm verkauft. Das müssen die Kunden nicht hinnehmen. Sie haben einen Anspruch auf ein mangelfreies Fahrzeug. Kann der Mangel nicht behoben werden oder treten durch Nachrüstungen andere Mängel auf, können sie Schadensersatz fordern oder den Kaufvertrag rückabwickeln“, so Rechtsanwalt Cäsar-Preller. Außerdem kommt hinzu, dass Diesel-Fahrzeuge derzeit einen enormen Wertverlust hinnehmen müssen. 

Käufer der Diesel-Fahrzeuge haben nun verschiedene rechtliche Möglichkeiten, nicht auf ihrem Fahrzeug sitzenzubleiben. So kann der Kaufvertrag z.B. wegen arglistiger Täuschung oder sittenwidriger Schädigung angefochten werden. Zudem können Gewährleistungsansprüche durchgesetzt werden, da der Kunde einen Anspruch auf ein Fahrzeug ohne Mängel hat. Immer mehr Gerichte haben sich inzwischen auf die Seite der Verbraucher gestellt.

Darüber hinaus kann bei einem über eine Autobank finanziertes Fahrzeug auch der Widerruf des Autokredits in Frage kommen. Dieser kann möglich sein, wenn der Autokredit nach dem 10. Juni 2010 geschlossen wurde und die Autobank eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet hat. Folge des erfolgreichen Widerrufs ist, dass sowohl der Kreditvertrag als auch der Kaufvertrag rückabgewickelt werden, d.h. der Verbraucher gibt den Wagen zurück und erhält sein Geld abzüglich eines Nutzungsersatzes zurück. Der Nutzungsersatz kann ggf. ganz entfallen, wenn die Finanzierung nach dem 13. Juni 2014 abgeschlossen wurde.

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Autokäufer.
 

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