Direktinvestments – Geldanlage mit großem Risiko für die Anleger

15.02.2019, Autor: Herr Joachim Cäsar-Preller / Lesedauer ca. 2 Min. (63 mal gelesen)
Direktinvestments sind für Anleger riskante Kapitalanlagen. Die Pleite des Containeranbieters P&R ist warnendes Beispiel.

Hier drohen rund 54.000 Anlegern erhebliche finanzielle Verluste. Direktinvestments gibt es nicht nur in Container, sondern z.B. auch in Solaranlagen oder Plantagen. Für Anleger bleibt es immer ein riskantes Geschäft.

Ob Container, Solaranlagen oder Plantagen – Direktinvestments funktionieren nach dem gleichen Prinzip. Die Anleger erwerben z.B. Solaranlagen oder Schiffscontainer und vermieten diese umgehend an den Emittenten zurück. Rendite erzielen die Anleger durch die Mieteinnahmen und oft auch durch einen vereinbarten Rückkauf durch den Anbieter am Ende der Laufzeit. 

Was sich oberflächlich nach einer sicheren Geldanlage anhört, birgt für die Anleger ein enormes Verlustpotenzial. Darauf weist auch das Marktwächter-Team der Verbraucherzentrale Hessen hin. In den Informationsunterlagen würden die Anleger häufig nicht ausreichend über die Risiken aufgeklärt, die sie mit ihrem Investment eingehen, so die Verbraucherschützer. Knackpunkt sei dabei, dass die Anleger Eigentum erwerben und aus der Stellung des Eigentümers oder Miteigentümers sich weitreichende Verpflichtungen ergeben können. Daraus ergibt sich ein Verlustrisiko, das selbst den Totalverlust des investierten Geldes noch überschreiten kann. Diese Risiken würden in den vorgeschriebenen Vermögensanlagen-Informationsblättern und Verkaufsprospekten oft nur unzureichend dargestellt, kritisieren die Verbraucherschützer.

Fällt bei einem Direktinvestment in eine Plantage z.B. die Ernte aus oder die Bäume fallen einem Brand zum Opfer, entsteht dem Anleger ein erheblicher finanzieller Schaden. Da er zum Eigentümer des Grundstücks geworden ist, können ihm noch zusätzliche Kosten für Abgaben wie Steuern oder die Wiederaufforstung entstehen.

„Ein weiteres großes Risiko ist auch die Insolvenz des Emittenten, wie am Beispiel P&R deutlich wurde. Die P&R-Gesellschaften konnten ihre Zahlungsverpflichtung gegenüber den Anlegern nicht mehr erfüllen und diese bleiben auf den Containern sitzen – auch wenn in diesem Fall die Eigentumsfrage nicht eindeutig geklärt ist“, erklärt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden. Ist kein Rückkauf vereinbart, müssen sich die Anleger ohnehin um die weitere Bewirtschaftung ihres Investitionsguts kümmern.

„Direktinvestments sind für private Anleger eine besonders riskante Anlageform, bei der sie mehr Geld verlieren können als sie eingesetzt haben. Über die Risiken müssen die Anleger in den Prospekten aber auch in Anlageberatungsgesprächen aufgeklärt werden. Ist diese Aufklärung ausgeblieben, können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden“, sagt Rechtsanwalt Cäsar-Preller.

Die Kanzlei Cäsar-Preller unterstützt bundesweit geschädigte Anleger.

 

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