DKB: Kammergericht Berlin erkennt fehlerhafte Widerrufsbelehrung

20.05.2015, Autor: Herr Joachim Cäsar-Preller / Lesedauer ca. 2 Min. (557 mal gelesen)
Die Deutsche Kreditbank AG (DKB) hat in einem Kreditvertrag aus dem Jahr 2008 eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet. Das bestätigte das Kammergericht Berlin mit Urteil vom 22. Dezember 2014 (24 U 169/13).

Eine Kreditnehmerin hatte wegen einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung auf Rückabwicklung geklagt und war erfolgreich. Nach dem Urteil erhält sie alle gezahlten Beiträge zzgl. Zinsen zurück. Durch die Aufrechnung der gegenseitigen Ansprüche mit der Bank bleibt für die Frau eine Ersparnis von rund 10.000 Euro. Eine Vorfälligkeitsentschädigung für den abgelösten Kredit wird durch den erfolgreichen Widerruf auch nicht fällig.

Die Widerrufsbelehrung der DKB war nach Ansicht der Richter fehlerhaft weil sie die missverständliche Formulierung, „die Frist beginne frühestens mit Erhalt der Widerrufsbelehrung“ enthielt. „Das Wort frühestens ist irreführend. Es suggeriert, dass die Widerrufsfrist möglicherweise auch zu einem anderen Zeitpunkt beginnt. Dieser ist aber nicht näher definiert. Dadurch ist die Widerrufsbelehrung fehlerhaft und die Widerrufsfrist wurde nicht in Gang gesetzt“, erklärt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden. Die Konsequenz: Das Darlehen aus dem Jahr 2008 konnte auch Jahre nach Vertragsabschluss noch widerrufen werden.

Für Cäsar-Preller ist dies kein Einzelfall: „Banken verwenden nicht bei jedem Darlehen unterschiedliche Widerrufsbelehrungen. Von daher werden sich aller Wahrscheinlichkeit nach auch bei anderen Kreditverträgen mit der DKB fehlerhafte Widerrufsbelehrungen finden lassen.“

Ein Einzelfall ist aber auch die DKB nicht. Auch andere Banken und Sparkassen haben fehlerhafte Widerrufsbelehrungen verwendet. Dann lassen sich auch hier die Kreditverträge widerrufen. „Der Widerruf ist die geeignete Möglichkeit, um aus einem vergleichsweise hoch verzinsten Kreditvertrag auszusteigen ohne eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen zu müssen. Nach dem erfolgreichen Widerruf kann dann zu den derzeit günstigeren Konditionen umgeschuldet werden. Auf diese Weise lassen sich schnell nennenswerte Beträge sparen“, erklärt Cäsar-Preller.

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit Verbraucher in Fragen des Kreditwiderrufs.

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