Dr. Peters Schiffsfonds DS-Fonds Nr. 132 DS Activity und DS Agility: Anleger in der Zwickmühle

08.01.2014, Autor: Herr Joachim Cäsar-Preller / Lesedauer ca. 2 Min. (1114 mal gelesen)
Der Dr. Peters Schiffsfonds DS-Fonds Nr. 132 DS Activity und DS Agility steckt offenbar in wirtschaftlichen Schwierigkeiten. Um aus der Krise zu kommen, sollen Anleger frisches Kapital investieren. Das Onlineportal derwesten.de. berichtete Ende November 2013, dass der überwiegende Teil der Anleger sich für die Kapitalerhöhung entschieden habe. Nun müsse das Geld bis zum 31. Januar 2014 bereitgestellt werden. Ansonsten drohe der Verkauf der Schiffe DS Activity und DS Agility.

„Für die Anleger ist dies eine schwierige Situation“, sagt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden. Auf der einen Seite garantiere eine Kapitalerhöhung keineswegs eine erfolgreiche Sanierung des Fonds und auf der anderen Seite drohen bei einem Verkauf der Schiffe in der Regel erhebliche finanzielle Verluste. „Allerdings“, so Cäsar-Preller, „sollten sich die Anleger auch nicht einschüchtern lassen. Wenn ein Fonds in wirtschaftliche Schwierigkeiten gerät, sollen die Anleger die Karre wieder aus dem Dreck holen. Das ist ein beliebtes Vorgehen. Entweder werden geleistete Ausschüttungen wieder zurückverlangt oder es soll weiteres Geld investiert werden. Zumindest die Rückforderung der Ausschüttungen ist nach einem BGH-Urteil nicht mehr so einfach möglich.“

Der erfahrene Jurist sieht für die betroffenen Anleger aber auch noch eine weitere Alternative, ihr investiertes Kapital zumindest teilweise zu retten: „Sie können ihrerseits auch Ansprüche auf Schadensersatz gegen die vermittelnde Bank oder direkt gegen das Emissionshaus rechtlich prüfen lassen.“ Diese Ansprüche können sich aus verschiedenen Gründen ergeben. Häufig seien bei der Anlageberatung schon Fehler aufgetreten, so Cäsar-Preller. In vielen Fällen sei die Bank ihrer Aufklärungspflicht nicht nachgekommen. „Zur Aufklärung gehört nicht nur die Vorteile der Kapitalanlage anzupreisen, sondern ebenso deutlich auch auf die Risiken hinzuweisen. Bei Schiffsfonds zählen zu diesen Risiken u.a. die meist langen Laufzeiten, die erschwerte Handelbarkeit der Fondsanteile und natürlich auch der Totalverlust des investierten Geldes“, erklärt der Fachanwalt.

Die Bank müsse aber nicht nur auf die bestehenden Risiken hinweisen, sondern auch sämtliche Provisionen offenlegen, die sie für die Vermittlung der Fondsanteile erhält. Cäsar-Preller: „Damit ist nicht nur das Agio gemeint, sondern auch alle anderen weiteren Vergütungen. Auch hier ist der BGH in seiner Rechtsprechung eindeutig.“

Außerdem könne auch geprüft werden, ob die Angaben im Verkaufsprospekt vollständig und richtig waren. Möglicherweise wurden auch hier schon zu hohe Renditeerwartungen geweckt und so die Beteiligung an dem Fonds schmackhaft gemacht.

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Anleger von Schiffsfonds.

Mehr Informationen: www.schiffsfonds-anteile.de

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