Dr. Peters Schiffsfonds: Insolvenzverfahren über sechs DS-Rendite-Fonds eröffnet

10.04.2013, Autor: Herr Joachim Cäsar-Preller / Lesedauer ca. 2 Min. (1849 mal gelesen)
Über sechs Dr. Peters Schiffsfonds wurde am 4. April das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet, berichtet das fondstelegramm. Betroffen sind demnach: DS-Rendite-Fonds 38 MS Cape Hatteras (Az.: 67b IN 91/13), DS-Rendite-Fonds 39 MS Cape Horn (Az: 67b IN 92/13), DS-Rendite-Fonds 47 MS Cape Norman (67b IN 89/13), DS-Rendite-Fonds 51 MS Cape Scott, (67b IN 93/13), DS-Rendite-Fonds 57 MS Cape Spear (67b IN 94/13) und DS-Rendite-Fonds 65 MS Cape Henry (67b IN 90/13).

Alle sechs insolventen DS-Rendite-Fonds wurden zwischen 1994 und 1998 aufgelegt. In diesem Zusammenhang ist ein aktuelles Urteil des BGH von Interesse. Der Bundesgerichtshof hatte entschieden, dass Dr. Peters Ausschüttungen von den Anlegern nicht zurückverlangen kann, wenn dies nicht ausdrücklich im Gesellschaftervertrag geregelt ist.

Nun steuern gleich sechs Dr. Peters Schiffsfonds in die Insolvenz. „Für die Anleger des DS Rendite Fonds ist das natürlich ein Schock“, so Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden. Allerdings bestehe für viele Anleger durchaus die Hoffnung, Ansprüche auf Schadensersatz geltend machen zu können.

„Gerade bei Schiffsfonds ist es häufig der Fall, dass sie als sichere Kapitalanlage angepriesen wurden. Auf die hohen wirtschaftlichen Risiken eines Schiffsfonds, die zum Totalverlust des Kapitals führen können, wurde in dem Beratungsgespräch allerdings nicht hingewiesen. Dann liegt ein klassischer Fall von Falschberatung vor, die den Anspruch auf Schadensersatz begründet“, erklärt Cäsar-Preller. Auch müssen die Anleger über die Provisionszahlungen, die an die Berater der Bank für die Vermittlung der Anlage fließen, aufgeklärt werden. „Wird über diese so genannten Kick-Backs nicht informiert, begründet auch das den Anspruch auf Schadensersatz. Die Rechtsprechung ist da sehr eindeutig“, so Cäsar-Preller.

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bereits bundesweit erfolgreich geschädigte Anleger von Schiffsfonds.

Mehr Informationen:

Kanzleiprofil:
Seit nunmehr 17 Jahren betreuen wir unsere Mandanten bundesweit in fast allen Rechtsgebieten, wobei wir großen Wert auf den persönlichen Kontakt legen. Nur durch den intensiven Austausch mit dem Mandanten, kann ein ergebnisorientiertes Arbeiten stattfinden. Dies ermöglicht die Größe der Kanzlei, die einen umfassenden Service bei gleichzeitiger individueller Betreuung sicherstellt.
Und zwar nicht nur in Wiesbaden, sondern darüber hinaus auch in unseren Sprechstundenorten: Berlin, Hamburg, Köln, Stuttgart, München, Bad Harzburg, Puerto de la Cruz (Teneriffa) und Lugano (Schweiz)

Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller

Villa Justitia, Uhlandstraße 4
65189 Wiesbaden

Telefon: (06 11) 4 50 23-0
Telefax: (06 11) 4 50 23-17
Mobil: 01 72 - 6 16 61 03

E-Mail: kanzlei(at)caesar-preller.de
www.caesar-preller.de