Drohender Rückruf beim Mercedes GLK und Modellen der C-, E- und S-Klasse

22.05.2019, Autor: Herr Joachim Cäsar-Preller / Lesedauer ca. 2 Min. (65 mal gelesen)
Mercedes könnte tiefer in den Abgasskandal rutschen. Nachdem schon im April der Verdacht aufkam, dass beim Mercedes GLK 220 CDI eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird, weitet sich dieser Verdacht nun aus.

Die umstrittene Software zur Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung wird auch bei anderen Modellen eingesetzt, wie die „Bild am Sonntag“ zuerst berichtete. Daimler habe demnach bestätigt, dass die Software auch bei anderen Modellen mit dem Dieselmotor des Typs OM 651 und OM 642 verwendet wird. Damit sind auch Modelle u.a. der C-Klasse, der E-Klasse und der S-Klasse betroffen. Daimler hält die verwendete Software allerdings für legal und weist Vorwürfe einer unzulässigen Abschalteinrichtung zurück.

Mitte April wurde bekannt, dass das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) beim Mercedes GLK 220 CDI der Baujahre 2012 bis 2015 mit der Abgasnorm Euro 5 dem Verdacht nachgeht, ob Daimler eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet. Dabei geht es um eine sog. Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung, die im Prüfzyklus dafür sorgt, dass die Grenzwerte für den Stickoxid-Ausstoß eingehalten werden. Im regulären Straßenverkehr ist diese Funktion allerdings nicht aktiviert. 

Das KBA hat daher ein formelles Anhörungsverfahren gegen Daimler eingeleitet, das noch nicht abgeschlossen ist. Sollte Daimler den Verdacht, dass es sich bei der Software-Funktion um eine illegale Abschalteinrichtung handelt, nicht entkräften können, droht der Rückruf von rund 60.000 Mercedes GLK 220 CDI. Dabei muss es allerdings nicht bleiben. Da Daimler nach eigenen Angaben diese Funktion auch bei zahlreichen anderen Modellen verwendet, könnte sich der Rückruf auch auf Fahrzeuge u.a. der C-, E- und S-Klasse ausweiten.

Für Mercedes wäre das ein herber Schlag. Bislang muss Daimler bereits weltweit rund 700.000 Fahrzeuge wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung zurückrufen. Dabei handelt es sich ausschließlich um Fahrzeuge mit der Abgasnorm Euro 6. „Sollte das KBA nun zu der Überzeugung kommen, dass Daimler beim GLK 220 CDI und zahlreichen anderen Modellen eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet hat, droht dem Autobauer ein neuer Massenrückruf“, sagt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller aus Wiesbaden. Hinzu kommt, dass das Landgericht Stuttgart auch die von Mercedes bei der Abgasreinigung verwendeten thermischen Fenster als unzulässige Abschalteinrichtung eingestuft hat.

„Der Abgasskandal bei Mercedes könnte noch eine weitaus größere Dimension annehmen. Betroffene Kunden können ähnlich wie im VW-Abgasskandal ihre Ansprüche auf Schadensersatz prüfen lassen“, so Rechtsanwalt Cäsar-Preller.


Die Kanzlei Cäsar-Preller prüft kostenlos und unverbindlich, ob ein Schadensersatzanspruch entstanden ist.

 

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