DS-Fonds Nr. 115 DS Kingdom – Möglichkeiten der Anleger

24.01.2014, Autor: Herr Joachim Cäsar-Preller / Lesedauer ca. 2 Min. (1089 mal gelesen)
Für die Anleger in den Dr. Peters Schiffsfonds DS-Fonds Br. 115 DS Kingdom verlief ihre Beteiligung bisher enttäuschend. Ob sich das in diesem Jahr ändert, scheint fraglich, da die Schifffahrt weiter in einer tiefen Krise steckt.

Das Containerschiff DS Kingdom wurde 2001 gebaut und 2005 in den DS-Fonds Nr. 115 eingebracht. Erhielten die Anleger anfangs noch Ausschüttungen, blieben diese später offenbar aus. Die Chartereinnahmen blieben hinter den prospektierten Erwartungen zurück. Aufgebaute Überkapazitäten sorgten für niedrige Charterraten.

„Ob in absehbarer Zeit wieder mit steigenden Charterraten zu rechnen ist, ist angesichts der momentanen Lage zumindest fraglich. Und damit auch die Aussichten der Anleger auf eine lohnende Kapitalanlage“, meint Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden.

Anleger, die nicht länger eine positive Entwicklung der angespannten Situation in der Schifffahrt abwarten möchten, können aber auch ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen lassen, ob sie ggfs. Ansprüche auf Schadensersatz stellen können. „Bei der Vermittlung von Schiffsfonds-Anteilen ist es unserer Erfahrung nach häufig zu Fehlern bei der Anlageberatung gekommen“, erklärt Cäsar-Preller. Denn schon im Beratungsgespräch hätten die Anleger auf sämtliche Risiken, die im Zusammenhang mit ihrer Investition stehen, hingewiesen werden müssen. „Da die Anteile an Schiffsfonds nichts anderes als unternehmerische Beteiligungen sind, ist die Liste der Risiken natürlich lang und reicht von den meist langen Laufzeiten über Wechselkursschwankungen bis hin zum Totalverlust des Geldes. Ist darauf in der Anlageberatung nicht hingewiesen worden, kann Anspruch auf Schadensersatz geltend gemacht werden“, so der Jurist.

Gleiches gilt, wenn die vermittelnde Bank nicht auf alle Provisionen, die sie für die Vermittlung der Fondsanteile erhalten hat, ungefragt aufgeklärt hat. „Damit ist nicht nur das Agio gemeint, sondern auch alle weiteren Rückvergütungen“, so Cäsar-Preller.

Sollte die Krise in der Schifffahrt anhalten und sich die wirtschaftliche Lage der Fonds verschärfen, können bereits geleistete Ausschüttungen nicht so ohne weiteres von den Fondsgesellschaften wieder zurückverlangt werden, so ein BGH-Urteil.

Anleger in den DS-Fonds Nr. 115 aber auch in andere Beteiligungen, die nicht wissen, wie es mit ihrer Kapitalanlage weitergehen soll, können sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden. Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Schiffsfonds-Anleger.

Mehr Informationen: www.schiffsfonds-anteile.de

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