DS-Fonds Nr. 129 Flugzeugfonds IV: Anleger sollten sich anschnallen

19.09.2016, Autor: Frau Jessica Gaber / Lesedauer ca. 2 Min. (254 mal gelesen)
Anleger des Dr. Peters DS-Fonds Nr. 129 Flugzeugfonds IV sollten sich anschnallen. Es kann zu Turbulenzen kommen. Der Grund: Singapore Airlines wird den 2017 auslaufenden Leasingvertrag nicht verlängern.

Die Ankündigung der asiatischen Fluglinie den Leasingvertrag nicht zu verlängern, setzt das Emissionshaus Dr. Peters unter Druck. Denn nun muss eine Airline gefunden werden, die den Airbus A380 leasen möchte. Alternativ könnte das Flugzeug auch verkauft werden. Beides dürfte schwierig werden und zudem mit Verlusten verbunden sein. Denn die Nachfrage nach dem A380 ist überschaubar.

Als Dr. Peters den DS-Fonds 129 Flugzeugfonds IV im Jahr 2008 auflegte, hatte die Beteiligung für die Anleger einen großen Vorteil. Denn der A380, in den die Fondsgesellschaft investierte, hatte mit Singapore Airlines für zehn Jahre einen Leasingnehmer. Dieser Vertrag läuft nun aus und wird nicht verlängert. Ein Problem, das auch auf andere Dr. Peters Flugzeugfonds zukommt. Für drei weitere Fondsgesellschaften stehen Verhandlungen mit der asiatischen Fluglinie an. Der Ausgang ist noch offen. Entschließt sich die Fluggesellschaft nicht zu verlängern, könnte es für die Anleger besonders bitter werden, da erhebliche finanzielle Verluste drohen könnten. Wie das „manager magazin“ online berichtet, haben sich insgesamt rund 25.000 Anleger mit rund 750 Millionen Dollar an Dr. Peters Flugzeugsfonds beteiligt.

Beim DS-Fonds 129 Flugzeugfonds IV beträgt das Investitionsvolumen etwa 214 Millionen Dollar. Davon stammen rund 94 Millionen Dollar von den 2660 Anlegern. An Rückflüssen haben sie bislang erst etwa 60 Prozent erhalten. „Unter den aktuellen Vorzeichen könnte die Beteiligung zum Verlustgeschäft werden“, sagt Rechtsanwältin Jessica Gaber von der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden. Sie empfiehlt den Anlegern, ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen zu lassen, um die drohenden Verluste abzuwehren.

Dabei empfiehlt es sich, die Qualität der Anlageberatung unter die Lupe zu nehmen. Denn im Zuge einer ordnungsgemäßen Anlageberatung hätten die Anleger auch umfassend über die Risiken der Geldanlage aufgeklärt werden müssen. „So gut es sich in der Kalkulation macht, dass es für die ersten zehn Jahre einen Leasingnehmer gab – die Laufzeit des Fonds ist länger. Das kommt aber nicht überraschend und hätte den Anlegern auch unmissverständlich aufgezeigt werden müssen. Das gilt umso mehr für das Totalverlust-Risiko, dem die Anleger ausgesetzt sind“, erklärt Rechtsanwältin Gaber. Wurden die Risiken nicht verständlich aufgezeigt, kann das Schadensersatzansprüche begründen.

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Fonds-Anleger.

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