DS Renditefonds Nr. 120 VLCC Leo Glory: Möglicher Anspruch auf Schadensersatz

27.05.2013, Autor: Herr Joachim Cäsar-Preller / Lesedauer ca. 2 Min. (1609 mal gelesen)
Anleger des Dr. Peters Schiffsfonds DS-Renditefonds Nr.120 VLCC Leo Glory hatten auf ordentliche Renditen gehofft – und wurden wie so viele Schiffsfonds-Anleger enttäuscht. Zwischenzeitlich wurden bereits geleistete Ausschüttungen sogar zurückgefordert. Für Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden, ist der Punkt erreicht, die Kapitalanlage rechtlich überprüfen zu lassen.

Denn die Schifffahrt steckt weiter tief in der Krise. Cäsar-Preller: „Erschwerend kommt beim DS Renditefonds Nr. 120 hinzu, dass Zahlungsrückstände aus vereinbarten Charterraten bis 2014 beglichen werden müssen. Ob dies gelingt, scheint mir bei der derzeitigen wirtschaftlichen Situation durchaus fraglich.

Allerdings sieht der Jurist für die enttäuschten Anleger durchaus die Möglichkeit, Ansprüche auf Schadensersatz durchzusetzen. Denn: Der DS Renditefonds Nr. 120 blieb bislang deutlich hinter den prospektierten Erwartungen zurück. Alleine daran zeigt sich, dass der Fonds einem enormen wirtschaftlichen Risiko ausgesetzt ist. Da zudem auch noch Kredite in japanischen Yen aufgenommen wurden, stieg dieses Risiko noch durch Wechselkursschwankungen. „Darauf hätten die Anleger im Beratungsgespräch aufgeklärt werden müssen“, erklärt Cäsar-Preller.

Außerdem sind wohl mehr als 15 Prozent des Anlagekapitals in Provisionen für die Finanzberater geflossen. „Auch über diese so genannten Kick-Back-Zahlungen hätten die Anleger informiert werden müssen. Die Rechtsprechung ist da inzwischen sehr eindeutig“, so der Jurist. Vertrieben wurde der 2007 platzierte Fonds u.a. vom Allgemeinen Wirtschaftsdienst AWD.

Anleger, die vom DS Renditefonds Nr. 120 enttäuscht sind, sollten sich an einen versierten Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden. Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit erfolgreich geschädigte Anleger der Dr. Peters Schiffsfonds.

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