E-Zigarette und Nichtraucherschutz
26.02.2014, Autor: Frau Sylvia True-Bohle / Lesedauer ca. 1 Min. (477 mal gelesen)
E-Zigarette in Gaststätte erlaubt
Praktischerweise zu den "tollen Tagen" hat das Verwaltungsgericht Köln mit Urteil vom 25.02.2014, Az.: 7 K 4612/13 entschieden, dass ein Gastwirt seinen Gästen nicht den genuss von E-Zigaretten verbieten muss.
Im Gegensatz zur Stadt ist das gericht der Auffassung, dass der Gebrauch von E-Zigaretten nicht unter das Nichtraucherschutzgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen fällt.
Wegen der deutlich vorhandenen Unterschiede zwischen E-Zigaretten und herkömmlichen Zigaretten hätte es einer hinreichend bestimmten und klaren Regelung des Gesetzgebers zur E-Zigarette im Nichtraucherschutzgesetz bedurft.
Diesen gibt es im Gesetz nicht, so dass der Wirt seinen Gästen also den Gebrauch von E-Zigaretten nicht untersagen muss.
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 / 26 7 26
Fax: 0441 / 26 8 92
mail: ra-bohle@rechtsanwalt-bohle.de
https://www.rechtsanwalt-bohle.de/index.php?tarcont=content/e-mail.inc.php
https://ra-bohle.blog.de/
Praktischerweise zu den "tollen Tagen" hat das Verwaltungsgericht Köln mit Urteil vom 25.02.2014, Az.: 7 K 4612/13 entschieden, dass ein Gastwirt seinen Gästen nicht den genuss von E-Zigaretten verbieten muss.
Im Gegensatz zur Stadt ist das gericht der Auffassung, dass der Gebrauch von E-Zigaretten nicht unter das Nichtraucherschutzgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen fällt.
Wegen der deutlich vorhandenen Unterschiede zwischen E-Zigaretten und herkömmlichen Zigaretten hätte es einer hinreichend bestimmten und klaren Regelung des Gesetzgebers zur E-Zigarette im Nichtraucherschutzgesetz bedurft.
Diesen gibt es im Gesetz nicht, so dass der Wirt seinen Gästen also den Gebrauch von E-Zigaretten nicht untersagen muss.
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 / 26 7 26
Fax: 0441 / 26 8 92
mail: ra-bohle@rechtsanwalt-bohle.de
https://www.rechtsanwalt-bohle.de/index.php?tarcont=content/e-mail.inc.php
https://ra-bohle.blog.de/
Autor dieses Rechtstipps

Sylvia True-Bohle
Bohle, True-Bohle Rechtsanwälte
(1 Bewertung)
Weitere Rechtstipps (18) Weitere Rechtstipps (18) Die Berücksichtigung der Terrasse bei der Wohnflächenberechnung Videoüberwachung im privaten Bereich Welche Schule für mein Kind? Mietkaution und Insolvenz Befristung von Unterhaltsansprüchen Scheidung nach drei Tagen Ehe? Verwirkung von Kindesunterhalt Befristung des nachehelichen Unterhalts Arbeitszeugnis und Smiley Betreuung und Anhörung Härtescheidung Fahrtenbuchauflage Unterhaltstitel, Volljährigkeit und Abänderung Reißverschlussstem und Unfall Sexueller Missbrauch und Verjährung Wann ist eine Lebensgemeinschaft verfestigt? Unterhaltsverwirkung Feuchtigkeit als Baumangel
Anschrift
Damm 2
26135 Oldenburg
DEUTSCHLAND
Telefon:
Nummer anzeigen 0441-26726
Kontakt
Bitte verwenden Sie zur Kontaktaufnahme bevorzugt dieses Formular. Vielen Dank!
Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle