E-Zigarette und Nichtraucherschutz

26.02.2014, Autor: Frau Sylvia True-Bohle / Lesedauer ca. 1 Min. (477 mal gelesen)
E-Zigarette in Gaststätte erlaubt

Praktischerweise zu den "tollen Tagen" hat das Verwaltungsgericht Köln mit Urteil vom 25.02.2014, Az.: 7 K 4612/13 entschieden, dass ein Gastwirt seinen Gästen nicht den genuss von E-Zigaretten verbieten muss.

Im Gegensatz zur Stadt ist das gericht der Auffassung, dass der Gebrauch von E-Zigaretten nicht unter das Nicht­raucher­schutz­gesetz des Landes Nordrhein-Westfalen fällt.

Wegen der deutlich vorhandenen Unterschiede zwischen E-Zigaretten und herkömmlichen Zigaretten hätte es einer hinreichend bestimmten und klaren Regelung des Gesetzgebers zur E-Zigarette im Nicht­raucher­schutz­gesetz bedurft.

Diesen gibt es im Gesetz nicht, so dass der Wirt seinen Gästen also den Gebrauch von E-Zigaretten nicht untersagen muss.

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