EEH Elbe Emissionshaus MS Jana: Vorläufiges Insolvenzverfahren eröffnet

13.10.2014, Autor: Herr Joachim Cäsar-Preller / Lesedauer ca. 2 Min. (623 mal gelesen)
Über den Schiffsfonds EEH MS Jana, den das Elbe Emissionshaus 2008 aufgelegt hat, wurde nach Angaben des „fondstelegramm“ am Amtsgericht Stade das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet (Az.: 73 IN 81/14). Anleger müssen den Totalverlust ihres investierten Geldes befürchten.

Verwöhnt wurden die Anleger des Schiffsfonds EEH MS Jana ohnehin nicht. Denn die Krise der Schifffahrt ging auch an ihm nicht vorbei und so musste bereits 2012 ein Sanierungskonzept aufgelegt werden. Nur zwei Jahre später folgte nun der Insolvenzantrag. „Nun kommen möglicherweise auch noch Rückforderungen der bereits erhaltenen Ausschüttungen auf die Anleger zu“, so Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden.

Daher empfiehlt der Fachanwalt den betroffenen Anlegern, ihre Ansprüche auf Schadensersatz prüfen zu lassen. Oft ergeben sich dafür Anhaltspunkte aus einer fehlerhaften Anlageberatung. Zu einer ordnungsgemäßen Beratung gehört, dass den Anlegern eine Kapitalanlage vermittelt wird, die zu ihrem Risikoprofil passt. Heißt: Sicherheitsorientierten Anlegern darf keine hoch spekulative, risikoreiche Kapitalanlage vermittelt werden. „Doch genau das sind Schiffsfonds wie schon die etlichen Insolvenzen in den vergangenen Jahren zeigen. Allerdings wurden die Risiken im Beratungsgespräch auch gerne mal unter den Teppich gekehrt. Obwohl das Risiko des Totalverlusts besteht. Bei so einer Falschberatung kann Schadensersatz geltend gemacht werden“, erklärt Cäsar-Preller.

Häufig wurden nicht nur die Risiken verschwiegen, sondern die Anleger auch nicht über die Rückvergütungen der vermittelnden Bank aufgeklärt. Die Rechtsprechung des BGH sieht allerdings vor, dass die Anleger über diese so genannten Kick-Backs informiert werden müssen, damit sie das Provisionsinteresse der Bank erkennen können. Auch in diesen Fällen kann Schadensersatz verlangt werden. Darüber hinaus kann auch noch geprüft werden, ob die Angaben im Verkaufsprospekt vollständig und wahrheitsgemäß waren oder ob den Anlegern mit irreführenden Angaben das Angebot schmackhaft gemacht werden sollte.

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Schiffsfonds-Anleger.

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