EEH MS Amavisti insolvent
29.06.2017, Autor: Herr Simon-Martin Kanz / Lesedauer ca. 2 Min. (95 mal gelesen)
Innerhalb kurzer Zeit musste bereits der vierte EEH Schiffsfonds Insolvenz anmelden. Diesmal betroffen ist der Fonds EEH MS Amavisti.
Das Insolvenzverfahren über die MS „Amavisti" GmbH & Co. KG wurde am Amtsgericht Bremen am 16. Mai 2017 eröffnet und Eigenverwaltung angeordnet (Az.: 500 IN 8/17).
Das Elbe Emissionshaus legte den EEH-Fonds Nr. 13 MS Amavisti im Jahr 2008 auf. In diesem Jahr brach auch die weltweite Finanzkrise aus, die in der Handelsschifffahrt heftige Spuren hinterließ. Die Boom-Jahre waren vorbei und aufgrund sinkender Nachfrage und aufgebauten Überkapazitäten konnten viele Fondsgesellschaften die erforderlichen Charterraten nicht mehr erzielen. Dadurch gerieten etliche Schiffsfonds im massive wirtschaftliche Schwierigkeiten, die oft genug in der Insolvenz und mit hohen finanziellen Verlusten für die Anleger endeten. Auch die Anleger des EEH Schiffsfonds MS Amavisti müssen nach der Insolvenz mit hohen Verlusten bis hin zum Totalverlust ihrer Einlage rechnen.
„Allerdings bestehen für Anleger, die sich an Schiffsfonds beteiligt haben, häufig gute Aussichten, Schadensersatzansprüche geltend machen zu können“, sagt Rechtsanwalt Simon Kanz von der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden. Das liegt daran, dass die Anlageberatung häufig nicht den Maßstäben einer anleger- und anlagegerechten Beratung gerecht wurde. Im Rahmen einer ordnungsgemäßen Anlageberatung hätten die Anleger u.a. über Funktionsweise und Risiken eines Schiffsfonds aufgeklärt werden müssen.
So wurden Anleger häufig im Unklaren darüber gelassen, dass sie unternehmerische Beteiligungen erwerben und damit auch im unternehmerischen Risiko stehen. Auch Risiken wie das Wiederaufleben der Kommanditistenhaftung oder die Möglichkeit des Totalverlusts wurden in den Beratungsgesprächen oftmals verschwiegen oder nur unzureichend erläutert. Stattdessen wurden Schiffsfonds häufig als sichere und zur Altersvorsorge geeignete Geldanlage dargestellt.
„Eine derartige Falschberatung kann zu Schadensersatzansprüchen der Anleger führen“, so Rechtsanwalt Kanz. Das gilt auch, wenn die vermittelnde Bank hohe Provisionen verschwiegen hat.
Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Anleger.
Mehr Informationen:
Kanzleiprofil:
Seit nunmehr 20 Jahren betreuen wir unsere Mandanten bundesweit in fast allen Rechtsgebieten, wobei wir großen Wert auf den persönlichen Kontakt legen. Nur durch den intensiven Austausch mit dem Mandanten, kann ein ergebnisorientiertes Arbeiten stattfinden. Dies ermöglicht die Größe der Kanzlei, die einen umfassenden Service bei gleichzeitiger individueller Betreuung sicherstellt.
Und zwar nicht nur in Wiesbaden, sondern darüber hinaus auch in unseren Sprechstundenorten: Berlin, Hamburg, Köln, Stuttgart, München, Bad Harzburg, Puerto de la Cruz (Teneriffa) und Lugano (Schweiz).
Rechtsanwalt Simon Kanz
Kanzlei Cäsar-Preller
Villa Justitia, Uhlandstraße 4
65189 Wiesbaden
Telefon: (06 11) 4 50 23-0
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E-Mail: kanzlei@caesar-preller.de
www.caesar-preller.de
Das Insolvenzverfahren über die MS „Amavisti" GmbH & Co. KG wurde am Amtsgericht Bremen am 16. Mai 2017 eröffnet und Eigenverwaltung angeordnet (Az.: 500 IN 8/17).
Das Elbe Emissionshaus legte den EEH-Fonds Nr. 13 MS Amavisti im Jahr 2008 auf. In diesem Jahr brach auch die weltweite Finanzkrise aus, die in der Handelsschifffahrt heftige Spuren hinterließ. Die Boom-Jahre waren vorbei und aufgrund sinkender Nachfrage und aufgebauten Überkapazitäten konnten viele Fondsgesellschaften die erforderlichen Charterraten nicht mehr erzielen. Dadurch gerieten etliche Schiffsfonds im massive wirtschaftliche Schwierigkeiten, die oft genug in der Insolvenz und mit hohen finanziellen Verlusten für die Anleger endeten. Auch die Anleger des EEH Schiffsfonds MS Amavisti müssen nach der Insolvenz mit hohen Verlusten bis hin zum Totalverlust ihrer Einlage rechnen.
„Allerdings bestehen für Anleger, die sich an Schiffsfonds beteiligt haben, häufig gute Aussichten, Schadensersatzansprüche geltend machen zu können“, sagt Rechtsanwalt Simon Kanz von der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden. Das liegt daran, dass die Anlageberatung häufig nicht den Maßstäben einer anleger- und anlagegerechten Beratung gerecht wurde. Im Rahmen einer ordnungsgemäßen Anlageberatung hätten die Anleger u.a. über Funktionsweise und Risiken eines Schiffsfonds aufgeklärt werden müssen.
So wurden Anleger häufig im Unklaren darüber gelassen, dass sie unternehmerische Beteiligungen erwerben und damit auch im unternehmerischen Risiko stehen. Auch Risiken wie das Wiederaufleben der Kommanditistenhaftung oder die Möglichkeit des Totalverlusts wurden in den Beratungsgesprächen oftmals verschwiegen oder nur unzureichend erläutert. Stattdessen wurden Schiffsfonds häufig als sichere und zur Altersvorsorge geeignete Geldanlage dargestellt.
„Eine derartige Falschberatung kann zu Schadensersatzansprüchen der Anleger führen“, so Rechtsanwalt Kanz. Das gilt auch, wenn die vermittelnde Bank hohe Provisionen verschwiegen hat.
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