EEH MS Anke: Anlegern drohen nach Insolvenz Verluste

20.04.2017, Autor: Herr Simon-Martin Kanz / Lesedauer ca. 2 Min. (126 mal gelesen)
Der vom EEH Elbe Emissionshaus aufgelegte Schiffsfonds MS Anke ist insolvent. Das Amtsgericht Tostedt hat am 10. April 2017 das vorläufige Insolvenzverfahren über die Schiffsgesellschaft eröffnet (Az.: 22 IN 67/17).

Anleger müssen nach dem Insolvenzantrag hohe finanzielle Verluste bis hin zum Totalverlust ihrer Einlage befürchten.

Das EEH Elbe Emissionshaus bot eine Beteiligung an dem Schiffsfonds MS Anke ab September 2009 an. Anleger konnten sich mit einer Mindestsumme von 15.000 Euro an dem Containerschiff beteiligen. Die Hoffnungen der Anleger auf eine rentable Geldanlage erfüllten sich jedoch nicht. Von Beginn an wurde die Beteiligung von Problemen überschattet. Der ursprüngliche vierjährige Chartervertrag wurde durch den Charterer überraschend schon nach kurzer Zeit wieder gekündigt. Die Ausschüttungen für die Anleger blieben aus. „Nun ist es für die Anleger aber noch dicker gekommen. Nach der Insolvenz droht ihnen der Verlust ihrer Einlage, wenn sie sich nicht dagegen wehren“, sagt Rechtsanwalt Simon Kanz von der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden.

Die Anleger haben aber die Möglichkeit, ihre Ansprüche auf Schadensersatz prüfen zu lassen. Denn im Zuge einer ordnungsgemäßen Anlageberatung hätten sie auch umfassend über die bestehenden Risiken aufgeklärt werden müssen. „Als das EEH Elbe Emissionshaus den Schiffsfonds MS Anke im Herbst 2009 auflegte, zeichneten sich die Probleme der Containerschifffahrt in Folge der Finanzkrise 2008 bereits ab. Aufgrund sinkender Nachfrage konnten viele Schiffsfonds die erforderlichen Charterraten nicht mehr erzielen und gerieten in wirtschaftliche Schwierigkeiten. Leidtragende waren die Anleger“, erklärt Rechtsanwalt Kanz. 

In den Anlageberatungsgesprächen wurden Beteiligungen an Schiffsfonds allerdings vielfach als renditestarke und sichere Kapitalanlagen angepriesen. Tatsächlich handelt es sich bei Schiffsfonds aber um spekulative Geldanlagen, die mit einer ganzen Reihe von Risiken behaftet sind. „Insbesondere über das Wiederaufleben der Kommanditistenhaftung und die Möglichkeit des Totalverlusts der Einlage hätten die Anleger aufgeklärt werden müssen. Diese Aufklärung ist erfahrungsgemäß häufig ausgeblieben. Stattdessen wurden Schiffsfonds auch an sicherheitsorientierte Anleger, die an einer Geldanlage zur Altersvorsorge interessiert waren, vermittelt. Aus so einer Falschberatung können Schadensersatzansprüche entstanden sein“, so Rechtsanwalt Kanz.
 

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Anleger.

 

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