EEH MS Simone: Vorläufiges Insolvenzverfahren eröffnet

13.04.2017, Autor: Frau Jessica Gaber / Lesedauer ca. 2 Min. (127 mal gelesen)
Keine sieben Jahre nachdem sich die Anleger an dem vom Elbe Emissionshaus (EEH) aufgelegten Schiffsfonds MS Simone beteiligen konnten, ist die Schiffsgesellschaft bereits insolvent.

Das Amtsgericht Tostedt hat am 10. April 2017 das vorläufige Insolvenzverfahren über die MS "Simone" GmbH & Co. KG eröffnet (Az.: 22 IN 68/17). Anleger müssen nun mit hohen Verlusten bis hin zum Totalverlust ihrer Einlage rechnen.

Im September 2010 emittierte das EEH Elbe Emissionshaus den Schiffsfonds MS Simone und bot Anlegern ab einer Mindestsumme von 15.000 Euro die Beteiligung an. Allerdings stand die Investition für die Anleger von Anfang an unter keinem guten Stern. Obwohl das Schiff für vier Jahre zunächst fest verchartert war, machte sich die durch die Finanzkrise 2008 ausgelöste Krise der Containerschifffahrt schnell bemerkbar und die erhofften Ausschüttungen konnten nicht erreicht werden. Das dicke Ende könnte für die Anleger aber jetzt erst kommen. Durch die Insolvenz droht ihnen der Totalverlust ihrer Einlage.

„Allerdings können sich die Anleger gegen die drohenden Verluste wehren. Denn gerade bei Beteiligungen an Schiffsfonds stehen die Chancen auf die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen aufgrund einer fehlerhaften Anlageberatung häufig gut“, sagt Rechtsanwältin Jessica Gaber von der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden.

Denn in den Anlageberatungsgesprächen wurden Schiffsfonds oftmals als rentable und sichere Geldanlagen angepriesen. Bei der Auflage des Schiffsfonds MS Simone im Herbst 2010 zeichnete sich die Krise der Containerschifffahrt bereits deutlich ab. Überkapazitäten und sinkende Nachfrage führten zu einem Einbruch bei den Charterraten und in den vergangenen Jahren musste für viele Schiffsfonds Insolvenz angemeldet werden. 

„In den Anlageberatungsgesprächen hätten die Anleger allerdings auch umfassend über die bestehenden Risiken informiert werden müssen. Insbesondere hätten sie über das Wiederaufleben der Kommanditistenhaftung und das Totalverlust-Risiko aufgeklärt werden müssen. Denn Schiffsfonds sind spekulative Geldanlagen, die für den Aufbau einer Altersvorsorge ungeeignet sind – und das nicht erst seit 2010“, erklärt Rechtsanwältin Gaber. Im Falle einer fehlerhaften Anlageberatung können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Anleger.

 

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