Einer roten Ampel über die Ecktankstelle ausgewichen - Rotlichtverstoß?

07.08.2013, Autor: Herr Dirk M. Richter / Lesedauer ca. 1 Min. (847 mal gelesen)
Umfahrung einer roten Ampel über das Grundstück einer Ecktankstelle möglich

Man sieht es immer wieder, und man hat es auch vielleicht selbst schon getan: die Ampel ist rot, und an einer Kreuzung befindet sich eine Tankstelle. Man umgeht einfach die rote Ampel in dem man über das Tankstellengelände fährt.
Im vorliegenden Fall wurde der Autofahrer erwischt und zu einem Monat Fahrverbot und einer Geldbuße von 200 Euro vom Amtsgericht verdonnert.
Der Autofahrer hatte jedoch Glück: das Oberlandesgericht Hamm hob die Entscheidung des Amtsgerichts auf. Zwar sei es immer noch so, dass das Umgehen einer roten Ampel über Randstreifen, Parkstreifen, Radweg oder Fußweg einen Rotlichtverstoß darstellt. Jedoch handelt es sich hier im vorliegenden Fall bei dem Gelände der Tankstelle um einen gesonderten Bereich. In diesem gilt die Ampel nicht. Das Rotlicht untersage nicht, vor der Ampelanlage abzubiegen und in einen durch die Ampel nicht geschützten Bereich einzufahren.




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