Ekosem-Agrar GmbH Anleihen: Längere Laufzeit, längeres Risiko

03.03.2016, Autor: Herr Joachim Cäsar-Preller / Lesedauer ca. 2 Min. (436 mal gelesen)
Die Ekosem-Agrar GmbH möchte die Laufzeit ihrer beiden Mittelstandsanleihen um jeweils vier Jahre verlängern. „Eine Verlängerung der Laufzeit bringt auch einer Verlängerung des Risikos für die Anleger mit“, sagt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden.

Mit der Verlängerung der Laufzeiten möchte die Ekosem-Agrar GmbH nach eigenen Angaben ihre finanzielle Flexibilität erhalten, um ihre Marktposition in Russland zu festigen und für eine Auslastung der Milchviehanlagen zu sorgen. „Allerdings sind die wirtschaftlichen Beziehungen der westlichen Welt zu Russland weiterhin schwierig und im Moment kann niemand absehen, wie sich die Beziehungen und die angespannte politische Situation entwickeln. Insofern bedeutet die Verlängerung der Laufzeit für die Anleger auch eine Verlängerung ihres Risikos“, so Cäsar-Preller.

Über die geplante Laufzeitverlängerung der beiden Mittelstandsanleihen 2012/17 (ISIN DE000A1MLSJ1) und 2012/18 (ISIN DE000A1R0RZ5) sollen die Anleger bei den Gläubigerversammlungen am 16. bzw. 17. März in Wiesloch abstimmen. Die Anleihen verfügen über ein Emissionsvolumen von 50 bzw. 78 Millionen Euro und sind mit 8,75 bzw. 8,5 Prozent p.a. verzinst. Bei gleichbleibendem Zinskupon sollen die Laufzeiten nun bis 2021 bzw. 2022 verlängert werden.

„Anleger sollten sich genau informieren, bevor sie den geplanten Änderungen zustimmen. In der Vergangenheit haben Emittenten von Mittelstandsanleihen häufig Probleme mit der Rückzahlung bekommen. Die Leidtragenden sind dann die Anleger, deren Geld im Feuer steht. Das muss bei der Ekosem-Agrar GmbH nicht so sein, dennoch sollten die Anleger sehr wachsam sein“, sagt Cäsar-Preller. Daher können die Anleger auch schon jetzt ihre rechtlichen Möglichkeiten überprüfen lassen. „Zunächst kann die Möglichkeit einer außerordentlichen Kündigung geprüft werden. Sollte es später bei der Zahlung der Zinsen oder der Rückzahlung der Anleihe zu Schwierigkeiten kommen, kann auch die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen in Betracht kommen“, erklärt Cäsar-Preller.

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