Embdena Partnership GmbH: MS Vanessa ist insolvent

11.11.2013, Autor: Herr Joachim Cäsar-Preller / Lesedauer ca. 2 Min. (1173 mal gelesen)
Das nächste traurige Kapitel bei den Schiffsfonds der Embdena Partnership GmbH. Nach Angaben des fondstelegramms wurde das Vermögen der MS Vanessa unter die vorläufige Zwangsverwaltung gestellt (Az.: 6 IN 60/13).

Anleger, die ihr Geld in Schiffsfonds der Embdena Partnership GmbH gesteckt haben, hatten mit ihrer Investition oftmals kein Glück. Schon mehrere Schiffe mussten Insolvenz anmelden. „Wie groß die Schwierigkeiten sind, zeigt auch, dass im März diesen Jahres das Fondshaus selbst Insolvenz anmelden musste“, sagt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden. Insofern ist die Insolvenz der MS Vanessa nun ein weiteres Kapitel. Den Anlegern droht nun der Totalverlust ihres investierten Geldes.

„Allerdings können sie auch ihre Ansprüche auf Schadensersatz rechtlich überprüfen lassen. Daran ändert auch die Insolvenz der Embdena Partnership GmbH nichts“, erklärt Cäsar-Preller. Denn Schadensersatzansprüche können möglicherweise auch gegen die vermittelnden Banken bestehen. So kann es beispielsweise zu einer fehlerhaften Anlageberatung gekommen sein. Schiffsfonds bzw. Schiffsbeteiligungen wurden häufig als sichere Kapitalanlagen vermittelt. Die Realität sah aber oft anders aus. Durch die schwere Krise der Schifffahrt sind eine ganze Reihe von Fonds in eine wirtschaftliche Schieflage geraten oder mussten sogar Insolvenz anmelden. „Wenn aber ein Anleger zum Beispiel ausdrücklich betont hat, dass er sein Kapital in eine sichere Altersvorsorge stecken möchte und ihm trotzdem die Beteiligung an einem Schiffsfonds vermittelt wurde, liegt offensichtlich Falschberatung vor. Denn Schiffsfonds sind nun mal vielen Risiken, die bis zum Totalverlust reichen, ausgesetzt. Über diese Risiken muss der Anleger auch informiert werden“, so Cäsar-Preller. Zu den weiteren Risikofaktoren gehören außerdem die erschwerte Handelbarkeit der Fondsanteile sowie die langen Laufzeiten.

Außerdem hätten die Banken auch über Provisionen, die sie für die Vermittlung der Anteile erhalten, informieren müssen. „Die aktuelle Rechtsprechung des BGH ist da sehr eindeutig“, sagt Cäsar-Preller. Denn diese sogenannten Kick-Back-Zahlungen können einen großen Einfluss auf die Kaufentscheidung haben.

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Anleger von Schiffsfonds.

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