Entschädigung nach Flugausfall mit Anwalt-Hilfe durchsetzen

01.11.2016, Autor: Herr Joachim Cäsar-Preller / Lesedauer ca. 2 Min. (290 mal gelesen)
Fluggästen, die wegen Verspätung oder Flugausfall am Boden bleiben müssen, steht eine Entschädigung zu.

Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller: „Das ist durch die EU-Fluggastverordnung eindeutig geregelt!“ Allerdings merkt auch der Jurist aus Wiesbaden, dass sich Airlines, ganz speziell die Billigflieger, immer wieder aus ihrer Pflicht zur Entschädigungsleistung herausreden wollen und der Anspruch des Verbrauchers letzten Endes doch erst mit Hilfe eines im Reiserecht erfahrenen Rechtanwalts durchgesetzt werden kann.

Cäsar-Preller warnt in diesem Zusammenhang auch davor, unbegrenztes Vertrauen in die so genannten Reiserechts-Portale zu investieren: „Ohne juristische Begleitung landen Fluggäste oft in einer Einbahnstraße. Zwar haben sie wegen der meist erfolgsabhängigen Bezahlung dieses Services nicht unbedingt einen finanziellen Schaden, ihr Recht bekommen sie vielfach aber auch nicht!“

„Dann lieber gleich zum Anwalt!“ Rechtsanwälte setzen den Anspruch im Rahmen ihrer Gebührenordnung auch nicht teurer um, als die großen Portale am Markt, allerdings mit deutlich mehr juristischem Druck. Daher empfiehlt Cäsar-Preller, von Anfang an auf juristische Expertise zu vertrauen, die in den meisten Fällen das Argument der Erfolgsabhängigkeit aufwiegt: „Sie haben den Anspruch und ein Rechtanwalt kann ihn durchsetzen!“

Die Kanzlei Cäsar-Preller informiert auf zum Thema und bietet einen Service für 139 Euro pro Schadensersatzanmeldung an.
Juristische Rechtewahrung kommt aktuell insbesondere Ryanair-Kunden zugute, die entsprechend der AGB des Billigfliegers Ansprüche nicht über entsprechende Dienstleister einfordern können. Dies ist zwar juristisch kaum haltbar, aber nun mal ein Standpunkt, den zu diskutieren Ryanair seine Kunden zwingt.

Nach der EU-Fluggastverordnung steht Reisenden bei Annullierung ihres Fluges eine Entschädigung von bis zu 600 Euro zu. Lediglich „Höhere Gewalt“ nimmt Airlines aus ihrer Schadensersatzpflicht. Cäsar-Preller: „Die aktuellen Streiks bei den Lufthansa-Töchtern Germanwings und Eurowings sind keine höhere Gewalt, da Streiks zu den vorhersehbaren Risiken gehören.“

Kanzleiprofil:
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