Entscheidung zu Diesel-Fahrverbot in Darmstadt vertagt

27.11.2018, Autor: Herr Joachim Cäsar-Preller / Lesedauer ca. 2 Min. (65 mal gelesen)
Die Entscheidung zu Diesel-Fahrverboten in Darmstadt ist vertagt. Die klagende Deutsche Umwelthilfe (DUH) und das Land Hessen streben nun eine außergerichtliche Lösung an, um die Belastung der Luft mit Stickoxiden zu reduzieren.

Können sich die Parteien nicht auf einen Vergleich einigen, können auch in Darmstadt noch Fahrverbote kommen.

Etwas überraschend hat das Verwaltungsgericht Wiesbaden am 21. November 2018 keine Entscheidung zu Fahrverboten in Darmstadt getroffen, sondern den Parteien die Möglichkeit eröffnet, eine gemeinsame Lösung zu finden, wie der Grenzwert für die Belastung der Luft mit gesundheitsschädlichem Stickstoffdioxid von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft künftig eingehalten werden kann. Einfach wird das wohl nicht, weil Darmstadt zu den 15 Städten zählt, die unter einer besonders intensiven Belastung der Luft mit Stickoxiden leiden. Schlechtere Werte weisen nur noch München und Stuttgart auf. Eine Entscheidung will das Verwaltungsgericht Wiesbaden am 19. Dezember verkünden. An diesem Tag wird auch über Fahrverbote in der hessischen Landeshauptstadt verhandelt.

Eine Entscheidung zu Fahrverboten in Darmstadt ist zwar zunächst ausgeblieben, mit Einschränkungen werden Diesel-Fahrer aber wohl trotzdem rechnen müssen. In den Verhandlungen hatte die hessische Landesregierung ein Konzept vorgelegt, dass ein Diesel-Fahrverbot für den Darmstädter City-Tunnel (Hügelstraße) und eine Einbahnstraßenregelung für die Heinrichstraße vorsah. Von diesem Fahrverbot sollten alle Diesel betroffen sein, die nicht die Abgasnorm Euro 6 erfüllen – auch nachgerüstete ältere Diesel. Besonders die Einbahnstraßenregelung erweist sich in der Praxis wohl als problematisch. DUH und das Land Hessen wollen nun eines Lösung erarbeiten, wie die Grenzwerte bis zum 1. Januar 2020 eingehalten werden können. „Ob das wirklich ohne Fahrverbote gelingt oder mit welchen Einschränkungen Diesel-Fahrer rechnen müssen, ist offen“, sagt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller aus Wiesbaden.

Nachdem es schon Fahrverbote für Frankfurt und Mainz gibt und diese auch in weiteren Städten wie z.B. Wiesbaden drohen, wird es für Diesel-Fahrer im Rhein-Main-Gebiet auf jeden Fall schwierig. „Für die Dieselfahrer wird die Situation in vielen Städten und Regionen immer unübersichtlicher. Sie sollen die Versäumnisse von Politik und Autobauern ausbaden und müssen neben den Fahrverboten auch noch den Wertverlust ihrer Autos hinnehmen“, sagt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller. Allerdings gibt es Möglichkeiten, sich gegen diese Entwicklung zu wehren.

Wer von Abgasmanipulationen betroffen ist, kann Schadensersatzansprüche geltend machen. Eine Alternative dazu kann der Widerruf der Autofinanzierung sein. Der Widerruf ist unabhängig vom Abgasskandal grundsätzlich möglich, wenn die Bank eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet hat. Da bei Autofinanzierungen häufig ein sog. verbundenes Geschäft vorliegt, wird durch den erfolgreichen Widerruf sowohl der Kreditvertrag als auch der Kaufvertrag rückabgewickelt.

 

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